Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin
g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Die Steuerzahler können sich wegen der Inflationsanpassung der Einkommensteuer über ein paar Euro mehr im Geldbeutel freuen. Bei Gutverdienern wird die Ersparnis allerdings leicht von höheren Sozialversicherungsbeiträgen aufgezehrt.
Freibeträge: Zum 1. Januar 2017 wurde das steuerfreie Existenzminimum von 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro angehoben. Neben dem Grundfreibetrag wird auch der Kinderfreibetrag erhöht, und zwar um 108 Euro auf 7.356 Euro.
Kindergeld: Als Folge der Erhöhung des Kinderfreibetrags steigt auch das Kindergeld um monatlich 2 Euro je Kind.
Kinderzuschlag: Eine Erhöhung um monatlich 10 Euro auf 170 Euro kommt Eltern zugute, die zwar ihren eigenen Bedarf bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken.
Unterhaltshöchstbetrag: Der Unterhaltshöchstbetrag wird für 2017 auf 8.820 Euro erhöht. Die Erhöhung entspricht der Anhebung des Grundfreibetrags und führt dazu, dass künftig höhere Unterhaltsleistungen steuerlich berücksichtigt werden können.
Kalte Progression: Zum Ausgleich der 2016 entstandenen kalten Progression werden die Eckwerte des Steuertarifs um die geschätzte Inflationsrate für 2016 in Höhe von 0,73 % erhöht.