Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin
g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Für Leiharbeitnehmer stellt sich seit der Reform des Reisekostenrechts im Jahr 2014 die Frage, ob der Betrieb des Entleihers ihre erste Tätigkeitsstätte ist. Wäre das der Fall, darf für den Weg zur Arbeit nur die Entfernungspauschale angesetzt werden. Das Finanzgericht Niedersachsen hat die Frage aber verneint: Die Zuweisung durch den Arbeitsgeber, "bis auf Weiteres" im Betrieb des Entleihers tätig zu sein, könne in der Regel nicht als unbefristet im Sinn der gesetzlichen Vorschrift angesehen werden. Der Arbeitnehmer kann damit die Fahrten zum Entleihbetrieb nach Dienstreisegrundsätzen in der Steuererklärung ansetzen, also pro gefahrenem Kilometer 0,30 Euro geltend machen. Das Finanzamt hat Revision gegen das Urteil eingelegt, womit nun der Bundesfinanzhof entscheiden muss.