Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin
g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Für ein häusliches Arbeitszimmer können pro Jahr bis zu 1.250 Euro an Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Nutzen mehrere Personen das Arbeitszimmer für berufliche Zwecke, hat das Finanzamt den Höchstbetrag von 1.250 Euro bisher immer nur einmal pro Arbeitszimmer anerkannt. Wenn also Eheleute ein gemeinsames Arbeitszimmer haben und beide die Abzugsvoraussetzung erfüllen, hat das Finanzamt jedem Ehepartner den halben Höchstbetrag zugestanden.
Der Fiskus konnte sich bei dieser Handhabung auf den Bundesfinanzhof berufen, der die objektbezogene Auslegung des Höchstbetrags mehrfach abgesegnet hatte. Doch jetzt hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert und vertritt nun eine subjektbezogene Auslegung. Damit hat jetzt jeder Steuerzahler Anspruch auf den Höchstbetrag, unabhängig davon, ob es sich um dasselbe Arbeitszimmer handelt, das auch ein anderer Steuerzahler nutzt.