Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin
g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Die Grundsteuer gehört mit 13 Mrd. Euro jährlich zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Sie ist aber derzeit auch eine der umstrittensten Steuern. Die Kritik macht sich an zwei Punkten fest. Aus politischer Sicht problematisch ist, dass die Grundsteuer die Spekulation mit Bauland begünstigt und damit die Wohnraumknappheit eher fördert als ihr entgegenzuwirken.
Daneben gibt es schon lange verfassungsrechtliche Kritik an der Grundsteuer. Die der Besteuerung derzeit zugrundeliegenden Einheitswerte basieren nämlich auf Wertverhältnissen aus den Jahren 1964 (Westdeutschland) und 1935 (Ostdeutschland). Es ist daher kein Wunder, dass sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Schicksal der Grundsteuer befassen muss.
Anlass für die Verfahren vor dem BVerfG geben drei Vorlagen des Bundesfinanzhofes und zwei Verfassungsbeschwerden, die sich darauf stützen, dass sich die Wertverhältnisse gegenüber den jahrzehntealten Bewertungsstichtagen unterschiedlich entwickelt haben. Die geltende Besteuerung, die diese Wertentwicklung nicht widerspiegelt, sei daher gleichheitswidrig. Eine Entscheidung des BVerfG ist voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2018 zu erwarten.
Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens haben die Länder schon 2016 mit einer aufkommensneutralen Reform der Grundsteuer begonnen, die allerdings wegen der notwendigen Neubewertung viele Jahre zur Umsetzung braucht. Daneben will die neue Große Koalition den Kommunen durch eine neue Form der Grundsteuer die erhöhte Besteuerung unbebauten Baulands ermöglichen.