Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin
g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Ab dem 25. Mai 2018 gilt das neue, strengere und EU-weite Datenschutzrecht. Zwar schafft die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein einheitliches und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbares Regelwerk, sie erfordert jedoch in bestimmten Bereichen weitreichende Anpassungen. Viele EU-Mitgliedstaaten und Unternehmen sind aber immer noch nicht ausreichend vorbereitet. Deshalb hat die EU-Kommission ein Online-Tool mit einem Frage-Antwort-Katalog und Beispielen für kleine und mittlere Unternehmen im Internet bereitgestellt.
Die DSGVO schafft einheitliche Regeln für alle Unternehmen, die in der EU Dienstleistungen anbieten, selbst wenn sie außerhalb der EU ansässig sind. Wird der Schutz personenbezogener Daten in einem Unternehmen verletzt, muss das Unternehmen die Datenschutzbehörden innerhalb von 72 Stunden über den Vorfall informieren. Alle Datenschutzbehörden werden ermächtigt, Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes zu verhängen.