Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin
g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Wer auf der ELSTER-Website einen Einspruch verfasst, diesen aber nicht anschließend mit der "Senden”-Funktion an das Finanzamt verschickt, sondern stattdessen den Befehl "Speichern und Verlassen” verwendet, hat damit keinen wirksamen Einspruch eingelegt. Auch wenn der Steuerzahler dann irrtümlich davon ausgeht, erfolgreich einen rechtzeitigen Einspruch eingelegt zu haben, besteht nach Überzeugung des Finanzgerichts Köln in diesem Fall nach Ablauf der Einspruchsfrist kein Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Das Urteil ist sehr ärgerlich für alle Steuerzahler, weil der Kläger sicher nicht der einzige ist, der dem Design der ELSTER-Website zum Opfer gefallen ist. Entgegen gängiger Prinzipien für das Design von Eingabeformularen, die einen Knopf für das Bestätigen oder Absenden der Eingabe am Ende des Formulars vorsehen, haben die ELSTER-Formulare zwar einen Knopf am Ende des Formulars. Dieser ("Speichern und Verlassen") dient jedoch nur dazu, die Daten für eine spätere Weiterbearbeitung zu speichern und zum Menü zurückzukehren. Wer die Steuererklärung oder den Einspruch tatsächlich versenden will, darf diesen Knopf nicht drücken, sondern muss zum Anfang der Seite zurückkehren, um dort einen anderen Reiter auszuwählen, auf dem sich die Funktion für den Versand der eingegebenen Daten befindet.