Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin
g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
In einer viel beachteten Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer vollständig und systematisch erfassen müssen. Dazu seien die Arbeitgeber aufgrund der Arbeitszeitrichtlinie und der Grundrechtecharta der EU verpflichtet, denn nur mit einer systematischen Erfassung ließe sich feststellen, ob die zulässigen Arbeitszeiten überschritten wurden.
Ohne ein solches System kann nach Überzeugung des Gerichts weder die Zahl der vom Arbeitnehmer tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden sowie ihre zeitliche Lage noch die über die gewöhnliche Arbeitszeit hinausgehende, als Überstunden geleistete Arbeitszeit objektiv und verlässlich ermittelt werden. Damit sei es für die Arbeitnehmer äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich, ihre Rechte durchzusetzen, um in den Genuss der Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit sowie der vorgesehenen täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten zu kommen. Die deutsche Regelung, nach der nur Überstunden verpflichtend zu erfassen sind, genügt also nicht.
Unmittelbare Folgen ergeben sich aus dem Urteil jedoch noch nicht, denn das Urteil richtet sich an die nationalen Gesetzgeber, die nun entsprechende gesetzliche Regelungen schaffen müssen. Das Urteil lässt dabei flexible Lösungen zu, denn der Gesetzgeber kann Besonderheiten bestimmter Unternehmen berücksichtigen.