Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin
g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Mehrere Finanzgerichte haben sich in letzter Zeit mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Schul- oder Therapiehund zu Werbungskosten bei einem Lehrer führen kann. Während das Finanzgericht Rheinland-Pfalz einen Werbungskostenabzug generell abgelehnt hat, haben das Finanzgericht Düsseldorf und das Finanzgericht Münster zumindest einen teilweisen Werbungskostenabzug zugelassen. Einig sind sich die Gerichte darin, dass der Schulhund einer Lehrerin nicht mit dem Diensthund eines Polizisten vergleichbar ist, weil der Polizeihund dem Dienstherrn gehört und vom Polizisten lediglich betreut wird.
Der Schulhund wird dagegen nicht nur dienstlich, sondern auch privat "genutzt". Daher sind die Kosten aufzuteilen und nur der dienstliche Nutzungsanteil führt zu Werbungskosten. Diesen Anteil hat ein Gericht mit 50 %, ein anderes Gericht mit einem Drittel angesetzt. Die Ausbildung zum Therapiehund im Rahmen der von der Schulkonferenz beschlossenen tiergestützten Pädagogik ist allerdings in jedem Fall in voller Höhe abziehbar, weil eine private Veranlassung dafür ausgeschlossen ist.