Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin
g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Die gängige Auffassung, dass Zahlungen aufgrund einer Abmahnung umsatzsteuerfreie Schadensersatzzahlungen sind, teilt der Bundesfinanzhof nicht. Stattdessen sind Zahlungen an einen Unternehmer aufgrund von urheberrechtlichen Abmahnungen zur Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs umsatzsteuerpflichtiges Entgelt im Rahmen eines Leistungsaustauschs. Auf welche rechtliche Grundlage der Zahlungsanspruch gestützt wird, spielt für die Frage, ob ein Leistungsaustausch im umsatzsteuerrechtlichen Sinne vorliegt, keine Rolle. Auch die mögliche Ungewissheit einer Zahlung führt nicht dazu, den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der erbrachten Dienstleistung und der erhaltenen Zahlung aufzuheben. Vergleichbar hat der Bundesfinanzhof in der Vergangenheit bereits zu Zahlungen im Rahmen von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen entschieden.