Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin
g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Steuerbescheide und andere amtliche Schreiben (Verwaltungsakte) gelten laut der Abgabenordnung drei Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, sie sind nachweislich nicht oder verspätet zugestellt worden. Die Berechnung von Einspruchs- und Klagefristen richtet sich daher fast immer nach dieser dreitägigen Zugangsfiktion. Die gesetzliche Regelung stützt sich darauf, dass die Deutsche Post AG Briefe im Regelfall am nächsten Werktag zustellt.
Doch der Bundesfinanzhof und das Finanzgericht Münster haben entschieden, dass die gesetzliche Regel nicht ohne Ausnahme gilt: Wenn die Behörde einen privaten Postdienstleister beauftragt hat, der seinerseits den Brief zur Zustellung an die Deutsche Post AG als Subunternehmer weiterreicht, muss die Behörde nachweisen können, dass aufgrund der betrieblichen Abläufe trotzdem von einer Zustellung innerhalb von drei Tagen auszugehen ist. Im Streitfall hatte das Gericht die Klagefrist um einen Tag verlängert, weil eine verlängerte Laufzeit durch Sortierprozesse nicht ausgeschlossen werden konnte.