Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin
g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Für Immobilien, die Teil einer Erbschaft oder Schenkung sind, fällt bei der Übertragung auf den neuen Eigentümer keine Grunderwerbsteuer an. Hat der Erblasser im Testament einem der Bedachten dagegen nur per Vermächtnis das Kaufrecht einer zum Nachlass gehörenden Immobilie zugesprochen, unterliegt der Kaufvertrag der Grunderwerbsteuer. Der Bundesfinanzhof sieht in diesem Fall keinen Grund für eine Steuerbefreiung nach den Regelungen für Erwerbe von Todes wegen. Rechtsgrund des Übereignungsanspruchs für die Immobilie ist der mit dem Erben geschlossene Kaufvertrag und nicht das Vermächtnis des Erblassers. Ob ein Vermächtnis einen direkten Anspruch auf Übereignung oder nur ein Recht auf Abschluss eines Kaufvertrags gewährt, ist im Einzelfall zu ermitteln.