Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin
g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Wenn das Finanzamt einen Schätzungsbescheid erlässt, steht dieser regelmäßig unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Damit ist eine Änderung durch Abgabe der Steuererklärung so lange möglich, bis der Vorbehalt vom Finanzamt aufgehoben wird oder die Festsetzungsverjährung abläuft. Das Finanzamt ist jedoch nicht verpflichtet, Schätzungsbescheide unter den Vorbehalt der Nachprüfung zu stellen und muss bei Fehlen des Vorbehalts auch nicht gesondert in der Rechtsbehelfsbelehrung darauf hinweisen, hat das Finanzgericht Bremen festgestellt. In diesem Fall bleibt nur die einmonatige Einspruchsfrist, danach wird der Bescheid bestandskräftig.