Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin
g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Immobilienbesitzer, für die die vermietete Immobilie eine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des Steuerrechts ist, können für die Fahrten zum Vermietungsobjekt statt einer Kilometerpauschale nur die Entfernungspauschale geltend machen. Die Regelungen zur Entfernungspauschale gelten nämlich auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Weil es für Vermieter aber keinen Arbeitgeber gibt, der die erste Tätigkeitsstätte festlegen könnte, hat sich das Finanzgericht Köln an quantitativen Elementen orientiert und entschieden, dass die erste Tätigkeitsstätte eines Vermieters der Ort ist, an dem er mindestens 1/3 der für dieses Objekt erbrachten Tätigkeiten ausübt. Ein Vermieter, der seine Immobilie also regelmäßig für Hausmeistertätigkeiten oder aus anderen Gründen aufsucht, kann schnell diese Grenze erreichen und muss dann deutliche Abstriche bei den ansetzbaren Fahrtkosten in Kauf nehmen.