Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin
g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer setzt u.a. voraus, dass von der Verwaltungsgesellschaft keine gemischt oder gewerblich genutzten Gebäude verwaltet werden. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben daher mit gleich lautenden Erlassen Billigkeitsmaßnahmen für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung veröffentlicht.
Insbesondere wird für Einnahmen bis zum 31. Dezember 2022 nicht geprüft, ob die entgeltliche Überlassung von möbliertem Wohnraum an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine den Tatbestand der Gewerblichkeit erfüllt. Außerdem gelten die Bewohner im Jahr 2022 als mittelbare Mieter des Grundstücksunternehmens, wenn das Unternehmen Wohnraum an juristische Personen des öffentlichen Rechts vermietet, die den angemieteten Wohnraum an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine überlassen. Erträge aus sonstigen Unterstützungsleistungen - wie beispielsweise aus der entgeltlichen Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Hygieneartikeln oder Kleidung - sind für die erweiterte Kürzung nur dann unschädlich, wenn die Erträge aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern resultieren und diese Einnahmen im Wirtschaftsjahr nicht höher als 5 % der Einnahmen aus der Vermietung des gesamten Grundbesitzes sind.