Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin
g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Für die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz. Davon ausgenommen sind aber Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind. Dieses Aufteilungsgebot im Hotelgewerbe hatte der Bundesfinanzhof bisher bestätigt, hat inzwischen aber ernstliche unionsrechtliche Zweifel daran.
Der Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der entschieden hatte, dass eine einheitliche Leistung, die aus einem Haupt- und einem Nebenbestandteil, besteht, für die bei getrennter Erbringung unterschiedliche Mehrwertsteuersätze gelten würden, nur zu dem für die Hauptleistung geltenden Mehrwertsteuersatz zu besteuern ist, und zwar auch dann, wenn der Preis jedes Bestandteils, der in den gezahlten Gesamtpreis einfließt, bestimmt werden kann. Dem klagenden Hotelbetrieb hat der Bundesfinanzhof daher die Aussetzung der Vollziehung des Umsatzsteuerbescheids bewilligt. Das letzte Wort in dieser Frage muss aber erst noch der Europäische Gerichtshof sprechen.