g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft in der Dampfbäckerei Velbert

Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.

Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.

Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.

Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen. Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!

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Personalwirtschaft

In puncto Personalwirtschaft halten wir drei Angebote für Sie bereit:

  • Wir erstellen Ihre Lohnabrechnungen

    Dazu zählt: Wir übernehmen die Abrechnung Ihrer Löhne und Gehälter und übertragen die Werte in Ihre Finanzbuchführung. Zum Jahresende schließen wir zudem Ihre Lohnkonten ab. Dabei können Sie sich auf die termingerechte, präzise und vollständige Ausführung verlassen und selbstverständlich auch darauf, dass wir die Sicherheit Ihrer Daten gewährleisten und sämtliche gesetzliche Vorschriften erfüllen. Über aktuelle und für Sie relevante Gesetzesänderungen halten wir Sie regelmäßig auf dem Laufenden.

  • Wir erstellen Ihre Lohnabrechnungen bei Ihnen im Haus

    Das bedeutet: Einer unserer Mitarbeiter arbeitet bei Ihnen vor Ort und erstellt die Lohnabrechnungen direkt in Ihrem Unternehmen. So profitieren Sie von kurzen Dienstwegen und vom persönlichen Kontakt zu Ihrem Steuerexperten

  • Sie erstellen Ihre Lohnabrechnungen selbst

    In diesem Fall buchen Sie Ihre Lohnabrechnungen zwar selbst, doch wir stellen Ihnen die Software bereit und unterstützen Sie bei der Einrichtung und bei Buchungsfragen. Falls nötig, nehmen wir Ergänzungen der Finanzbuchführung vor und setzen Sie darüber hinaus von gesetzlichen Änderungen zeitnah in Kenntnis.

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Rechnungswesen und unterjähriges Controlling

Wir übernehmen Ihre Buchführung. Unsere Dienstleistungen im Bereich Rechnungswesen umfassen dabei die folgenden Einzelleistungen:

  • Prüfen Ihrer Belege einschließlich der elektronischen Rechnungen (Signaturprüfung)
  • Buchen sämtlicher Geschäftsvorfälle (Belege, Kontoauszüge, Kasse usw.) samt Anlagegütern
  • Überprüfen der Buchungen auf Plausibilität und Korrektheit der Buchungssachverhalte

Wir informieren Sie außerdem regelmäßig über die aktuellen gesetzlichen Änderungen.

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Jahresabschluss und betriebliche Steuern

Wir erstellen Ihre Jahresabschlüsse und betrieblichen Steuererklärungen. Der Umfang unserer Dienstleistungen hängt dabei von der Art und Größe Ihres Unternehmens ab.
Unser Angebot im Einzelnen:

  • stichpunktartige Überprüfung der Buchführung auf Korrektheit der Buchungen
  • im Kontext des Jahresabschlusses z. B. Aufteilung von Kapitalkonten auf Gesellschafter- und Kontokorrentkonten in betriebliche und private Nutzung, (Pensions-)Rückstellungen und Prüfung von Anlagevermögen
  • Überprüfung der relevanten Verträge (z. B. Grundbuchauszug, Ehegatten- oder Gesellschafterarbeitsverträge) und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (z. B. Bürgschaften, Verträge mit Dritten, Patronatserklärung) auf Vollständigkeit
  • Bescheinigungen zur Art der Jahresabschlusserstellung (Mitwirkung des Mandanten), Übermittlung der Bilanz auf elektronischem Weg an die Finanzverwaltung

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Betriebswirtschaftliche Beratung

Unsere Leistungen in der betriebswirtschaftlichen Beratung richten sich an Privatpersonen sowie an Unternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften der verschiedensten Branchen. Die Anforderungen an eine erfolgreiche Unternehmensführung wachsen durch die Vielzahl der zu beachtenden Faktoren unaufhörlich und werden zunehmend komplexer. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Dienstleistungen und Lösungen wir Ihnen und Ihrem Unternehmen dazu anbieten können:

1. Existenzgründung

Existenzgründung

Wahl der Rechtsform

Plan für Unternehmer (Vermögen, Erfolg und Finanzierung)

Vertragsmuster (z. B. Arbeitsvertrag geringfügig Beschäftigte, Arbeitsvertrag Ehegatten, Bürgschaft)

Unterlagen für Dritte (z. B. für Teilhaber, Banken, Förderstellen)                                                                                                                                                         

Prüfung Fördermittel

 

Gründungsbericht

Planungsbericht

Expertise zur Rechtsformberatung

Musterverträge

Fördermittelanträge

Branchenreport/-bericht

Standortinformationen/-analyse

Markenrecherchen (z.B. Firmenname prüfen)

 

 

2. Unternehmenserweiterung

Unternehmenserweiterung

Branchen-/Standortinformationen

Beratung zur Wahl der Rechtsform

Beratung zur internationalen Besteuerung

Prüfung Fördermittel und Antragstellung

Prüfung Verbindlichkeitenspiegel

 

Planungsbericht

Rechtsformvergleich

Auswertungen Rechtsformwechsel

Expertise zur Rechtsformberatung

Musterverträge

Expertise zur internationalen Besteuerung

Fördermittelanträge

Branchenreport/-bericht

Standortinformationen/-analyse

 

 

3. Anlassbezogene Analysen und Simulationen

Investitionen: Hochrechnung der Auswirkungen einer Investition auf Erfolg und Liquidität, inkl. Prüfung Investitionsabzugsbetrag

Finanzierung: Hochrechnung der Auswirkung von Finanzierungsalternativen, z. B. Bank-/Lebensversicherungs-Darlehen, Bausparfinanzierungen, Leasingfinanzierungen, Kauf-Leasing-Vergleiche, Teilzahlungskredite

Simulation der Steuerbelastung (ein- oder mehrjährig)

Wahl einer steuerlich optimalen Rechtsform

Immobilienkauf

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Auswertungen zur Investitionsrechnung

Expertise Dienstwagen

Auswertungen zur Finanzierungsrechnung

Gesamtübersicht Steuerbelastung

Expertise zur Rechtsformberatung

Expertise zur GmbH-Geschäftsführervergütung

Vertrag Anstellung Geschäftsführer

Immobilienanalyse

Anpassungsantrag

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4. Unternehmensplanung

Mehrjahresplan (Umsatz, Kosten, Erfolg, Vermögen usw.)

weitere Teilpläne

Finanzierungsplan

Liquiditätsplan/-betrachtung

Produktplan: Umsatz, Kosten…

 

Analyse der Entwicklung von Kennzahlen

Planauswertungen zu Erfolg/Liquidität/Bilanz

Planungsbericht

Kennzahlensimulation

 

 

 

5. Risikomanagement

komplette Einführung eines Risikomanagementsystems inkl. Umsetzungsbegleitung

Einführung in Arbeitsteilung und begleitende Einführungsberatung

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Risikoatlas

Risikohandbuch

Risikomatrix

Risikobericht

Verantwortlichenbericht

Risiko-Steckbrief

Risiko-Historie

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6. Bewertungen

Ratinganalyse und -bewertung der wirtschaftlichen Lage, Insolvenzwahrscheinlichkeit sowie der operativen, strategischen und externen Risiken des Betriebs

quantitative Analyse

Gesamtanalyse

Unternehmensbewertung

bei Kauf (Bewertung Fremdunternehmen)

bei Verkauf (Bewertung Eigenunternehmen)

Nachfolgeberatung/Unternehmensübertrag

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Risikobericht

Ratingreport Banken

Krisensignalwert/Bonitätseinstufung – Kurzbericht zur Insolvenzprognose

Insolvenzwahrscheinlichkeit

Discounted Cashflow-Verfahren

Ertragswertverfahren

Bewertungsbericht

Expertise Erben/Schenken (vereinfachtes Ertragswertverfahren)

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Private Steuern und Vermögen

Wir erstellen private Steuererklärungen und beraten Sie zu Ihrem Privatvermögen. Unsere Dienstleistungen in diesem Bereich umfassen:

  • Prüfung der Belege auf Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Anfertigung der Steuererklärung
  • Vorbereitung und Besprechung der Unterlagen fürs Finanzamt

Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine individuelle Vermögensberatung

1. Erstellen der privaten Steuererklärung

Erstellen von Einkommensteuererklärungen für Gesellschafter, Unternehmer, Angestellte, Rentner…

Abruf der Daten zur sog. vorausgefüllten Steuererklärung und Prüfung dieser Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit

Anfertigen der Gesonderten – und einheitlichen – Feststellung (GuE)

Prüfen alternativer Veranlagungsformen bei Ehegatten (getrennt oder gemeinsam)

Prüfen der Steuervorauszahlungen

Antrag auf Lohnsteuer- Ermäßigung

Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Beratung zur Selbstanzeige

Prüfung Steuerbescheid und ggf. Rechtsbehelf sowie laufende Statusprüfung

Einkommensteuererklärung mit Anlagen je nach Fall (z. B. Anlagen N, V, SO, KAP und AUS)

Gesonderte – und einheitliche – Feststellung (z. B. bei Aufteilung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf mehrere Eigentümer)

Steuerbelastung und Mehrjahresvergleich im Rückblick

Information über den Status von Rechtsbehelfen

Anpassung der Vorauszahlungen

Mitteilung über Steuervorauszahlungen

 

 

 

2. Hochrechnungen/Simulationen und Beratung zu privatem Vermögen und Finanzierung

Erstellung private Vermögensaufstellung

Erstellung privater Vermögensplan mit steuerlicher Betrachtung auf Basis der Angaben der Privatperson

Simulation der Vermögensentwicklung, z. B. für einen vorzeitigen Ruhestand, eine Vorabschenkung

Simulation von Finanzierung, z. B. bei Immobilienkauf

Beratung und Simulation zur privaten Altersvorsorge

Unterstützung beim Bankgespräch

Versicherungsmathematische Berechnungen von Versorgungszusagen und Versorgungsausgleich

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private Vermögensaufstellung

privater Vermögensplan

privater Finanzierungsplan

Unterlagen für die Bank, Vermögensaufstellung und Selbstauskunft (bankenspezifisch)

strukturierter Ordner für private Vermögens- und Finanzdokumente (Lifemap)

Simulationsergebnisse

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3. Beratung und steuerliche Erklärung bei Schenkung oder Erbschaft

Beratung, z. B. zu Testament, Ehevertrag

Überprüfung/Aktualisierung Testament (z. B. Änderung persönliche Verhältnisse)

Vorbereitung für Notar

Begleitung zum Notar

steuerliche Erklärung

Prüfung Steuerbescheide und ggf. Rechtsbehelf sowie laufende Statusprüfung

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Expertise mit Belastungsvergleich Ist/Planfall

Schenkungsteuererklärung

Erbschaftsteuererklärung

Information über Status Rechtsbehelf

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Sonstiges

Sonderleistungen

für beschleunigte Abwicklung wird ein Eilzuschlag erhoben

Bonitätsprüfung (z. B. Kunden, Geschäftspartner)

Adressermittlung säumiger Zahler

Allgemeine Beratung

Konzeptberatung, z. B. zur Einrichtung:

Forderungsmanagement inkl. Erfolgskontrolle

Kostenrechnung

individuelle BWA

individuelle Schnittstelle

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Organisationsberatung im Unternehmen zu Prozessen der Finanzbuchführung und der Belegflüsse

Unterstützung bei der Software-Auswahl


Über uns

Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter

Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin


Team

g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft in der Dampfbäckerei Velbert: Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.

Wie wir arbeiten / Impressum

Wie wir arbeiten

Unsere Arbeit zeichnet sich vor allem durch zwei Eigenschaften aus: durch ein hohes Verantwortungsbewusstsein im Sinne verlässlicher Leistungen in Beratung und Ausführung und durch einen offenen vertrauensvollen Kontakt zu Ihnen. Wir unterstützen Sie in sämtlichen Steuerangelegenheiten und beraten Sie zu steuerrechtlichen wie betriebswirtschaftlichen Fragen. Höchsten Wert legen wir dabei nicht nur auf die Zuverlässigkeit, Kompetenz und Unabhängigkeit unserer Beratung, sondern auch auf eine verbindliche und offene Beziehung mit Ihnen. Auf passgenaue Lösungen für sämtliche Ihrer Fragen und genau abgesteckte Auftragsportfolios ist dabei stets Verlass – termingerecht, präzise und transparent für Sie aufbereitet.

Wichtig für Sie: Bei uns haben Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner, der Sie in Ihren Angelegenheiten umfassend betreut.

Impressum

g+p GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
vertretungsberechtigte Personen:
Marliese Burmester
Marc Grimberg
Telefon: 02051-41860
Fax: 02051-41869
E-Mail: post@gp-steuerberatung.com

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE276296311
Handelsregister: Amtsgericht Wuppertal – HRB 23338

Die gesetzliche Berufsbezeichnung “Steuerberatungsgesellschaft” wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Nordrhein-Westfahlen) verliehen.

Zuständige Steuerberaterkammer:
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Grafenberger Allee 98
40237 Düsseldorf
Telefon: 0211-6 69 06-0

Berufsrechtliche Regelungen:
-Steuerberatungsgesetz (StBerG)
-Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
-Berufsordnung für Steuerberater (BOStB)
-Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Die Regelungen können bei der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de eingesehen werden.

Berufshaftpflichtversicherung:
Die Gesellschaft hat eine berufsübliche Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Versicherer: HDI Versicherungs AG – Postfach 10 24 64 – 50464 Köln

Haftungsausschluss:
Für die Inhalte externer Links übernehmen wir trotz sorgfältiger inhaltlicher Prüfung keine Haftung. Den Inhalt verlinkter Seiten verantworten deren Betreiber.

Unverbindlichkeit von Auskünften:
Werden außerhalb eines Mandatsverhältnisses mündliche oder schriftliche Auskünfte erteilt, sind diese unverbindlich.


Telefon / Fax

Telefon 02051 41 86 0

Fax 02051 41 86 9


Adresse

g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Friedrichstraße 295

42551 Velbert


Öffnungszeiten

Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr

Termine auch nach Vereinbarung



Drittes Entlastungspaket auf dem Weg

Die Bundesregierung hat sich auf ein drittes Entlastungspaket im Gesamtvolumen von rund 65 Milliarden Euro festgelegt.

Nach Wochen der Debatte um weitere Entlastungen für die von der allgemeinen Inflation und den enormen Energiepreisen gebeutelten Bürger hat sich die Bundesregierung auf ihr drittes und bisher bei weitem größtes Entlastungspaket geeinigt. Das Paket soll ein Volumen von rund 65 Milliarden Euro haben, wovon allerdings ein Gutteil auf Maßnahmen am Strommarkt entfällt, die nicht aus dem öffentlichen Haushalt finanziert werden. Im Paket sind neben steuerlichen Maßnahmen auch Einmalzahlungen und höhere Sozialleistungen vorgesehen:

  • Kindergeld: Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 über das verfassungsrechtlich erforderliche Maß hinaus erhöht. Vorgesehen war zunächst nur eine Erhöhung für das erste und zweite Kind um 18 Euro monatlich von 219 Euro auf 237 Euro. Nach Kritik an dem Paket hat die Koalition nachgelegt und eine Erhöhung auch für das dritte Kind angekündigt. Hier wird der Betrag von 225 Euro um 12 Euro auf ebenfalls 237 Euro angehoben.

  • Kinderzuschlag: Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern auf Antrag zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wurde zum 1. Juli 2022 auf 229 Euro monatlich je Kind erhöht und soll nun ab dem 1. Januar. 2023 nochmals erhöht werden auf dann 250 Euro monatlich. Das gilt bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.

  • Kalte Progression: Wie in den Vorjahren werden zum 1. Januar 2023 die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst, um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern ("Kalte Progression"). Die konkreten Werte für die Anpassung werden festgelegt, wenn im Herbst der Progressions- und Existenzminimumbericht vorliegt.

  • Energiepreispauschale: Nun erhalten auch Rentner eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Energiepreispauschale wird von der Deutschen Rentenversicherung zum 1. Dezember 2022 ausgezahlt und ist einkommensteuerpflichtig. Der Bund will eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Pensionäre und andere Versorgungsempfänger des Bundes leisten. Es soll dabei sichergestellt werden, dass keine Doppelzahlung erfolgt. Ob sich diese Aussage nur auf die Zahlung durch die Rentenversicherung und den Bund bezieht, oder, was wahrscheinlicher ist, auch die Energiepreispauschale für Erwerbstätige umfasst, auf die Rentner mit zusätzlichen Erwerbseinkünften schon jetzt Anspruch haben, geht aus dem Beschluss der Regierungskoalition noch nicht hervor.

  • Studenten: Nach dem Heizkostenzuschuss für BäföG-Empfänger sollen nun alle Studenten und Fachschüler zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Der Bund will mit den Ländern beraten, wie die Auszahlung schnell und unbürokratisch erfolgen kann. Im Gegensatz zur Energiepreispauschale ist bei dieser Einmalzahlung bisher nicht von einer Steuerpflicht die Rede, was auch der Grund dafür sein dürfte, dass die Zahlung niedriger ausfällt als die Energiepreispauschale für Erwerbstätige und Rentner.

  • Home Office-Pauschale: Die bisher bis Ende 2022 befristete Home Office Pauschale wird entfristet. Damit ist pro Arbeitstag im Home Office ein Werbungskostenabzug von 5 Euro möglich, bisher maximal aber 600 Euro im Jahr. Im Konsenspapier der Koalition ist auch von einer Verbesserung der Pauschale die Rede, was wohl auf eine Anhebung des Jahreshöchstbetrags hinausläuft.

  • Gastronomie: Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 % wird verlängert, um die Gastronomiebranche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern. Eine solche Verlängerung haben der ehemalige und der aktuelle Bundesfinanzminister schon vor Monaten ins Gespräch gebracht.

  • Umsatzsteuer auf Gas: Als Ausgleich für die neue Gasbeschaffungsumlage wird zeitgleich mit deren Start am 1. Oktober 2022 die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch reduziert. Bis Ende März 2024 wird für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 % der ermäßigte Steuersatz von 7 % gelten. Diese Maßnahme hatte die Regierung schon vor einigen Wochen angekündigt, doch weiterhin ist unklar, ob und inwieweit auch die Bezieher von aus Gas erzeugter Fernwärme von der Umsatzsteuersenkung profitieren können.

  • Midi-Jobs: Schon jetzt ist gesetzlich geregelt, dass die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) zum 1. Oktober 2022 von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben wird. Diese Höchstgrenze soll ab dem 1. Januar 2023 weiter angehoben werden auf dann 2.000 Euro. Durch die geringeren Beiträge für ihre Sozialversicherung werden die Arbeitnehmer in diesem Lohnbereich so um rund 1,3 Mrd. Euro jährlich entlastet.

  • Kurzarbeitergeld: Nach dem Beschluss der Koalition sollen die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld über den 30. September 2022 hinaus verlängert werden. Da einige der Corona-bedingten Sonderregelungen bereits zum 30. Juni 2022 ausgelaufen sind, gilt die Verlängerung wohl auch weiterhin nur für die reduzierten Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld.

  • Tarifpolitik: Die Bundesregierung diskutiert im Rahmen der "Konzertierten Aktion" gemeinsam mit den Sozialpartnern, wie mit den realen Einkommensverlusten der Arbeitnehmer umgegangen werden kann. Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien. Dies ist bisher jedoch nur eine Ankündigung - konkrete Regelungen gibt es dazu noch nicht.

  • Unternehmenshilfen: Es wird ein Programm für energieintensive Unternehmen aufgelegt, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Zudem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden. Außerdem werden die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen bis zum 31.Dezember 2022 verlängert. Dazu gehören vor allem das KfW-Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland (UBR) mit zinsgünstigen Krediten und die bereits während der Corona-Pandemie eingeführten Erweiterungen der Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur kurzfristigen Sicherstellung von Liquidität sowie das Energiekostendämpfungsprogramm zur Entlastung von besonders energie- und handelsintensiven Unternehmen.

    Um mehr Unternehmen zu erreichen und den Zugang zu erleichtern, wird beim KfW-Sonderprogramm die Haftungsfreistellung verbessert. Das Energiekostendämpfungsprogramm soll für weitere Unternehmen, die nicht auf der KUEBLL-Liste stehen, Unterstützung gewähren. Weiterhin will die Bundesregierung prüfen, inwieweit zukunftsfähige Unternehmen stabilisiert werden können, die aufgrund der Gasmangellage und nicht tragfähiger Energiepreise temporär ihre Produktion einstellen müssen.

    Um die kommunalen und sozialen Wohnungsunternehmen bei steigenden Energiekosten zu unterstützen, wird die befristete Förderung von Betriebsmitteln im KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Im Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen vorhandene Restmittel werden genutzt, um gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

  • Mindestbesteuerung: Die Bundesregierung will die Umsetzung der international vereinbarten globalen Mindestbesteuerung bereits jetzt national beginnen. Sie soll langfristig zu Mehreinnahmen in Milliardenhöhe führen und damit die Entlastungen teilweise gegenfinanzieren.

  • CO2-Abgabe: Um die Energiekosten nicht weiter in die Höhe zu treiben, soll die Anfang 2023 anstehende Erhöhung der CO2-Abgabe um ein Jahr verschoben werden. Die CO2-Abgabe für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas würde regulär zum 1. Januar 2023 um fünf Euro pro Tonne steigen.

  • Strommarkt: Eine Strompreisbremse soll Bürger sowie kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif entlasten. Sie sollen eine Basisversorgung zu billigeren Preisen nutzen können. Details dazu muss die Bundesregierung noch ausarbeiten. Energieunternehmen, die Strom aus Kohle, Atom oder erneuerbaren Quellen zu gleichbleibend geringen Produktionskosten herstellen, erzielen derzeit sehr hohe Gewinne. Um die Strompreisbremse zu finanzieren, sollen daher diese Gewinne teilweise abgeschöpft werden. Hier gibt es bereits einen Konsens auf EU-Ebene, der alle Mitgliedsstaaten zu einer entsprechenden Regelung verpflichten soll.

  • Bundesweites Ticket: Das 9 Euro-Ticket für die Monate Juni bis September war ein großer Erfolg. Daher soll ein bundesweites Nahverkehrsticket eingeführt werden. Die Verkehrsminister von Bund und Ländern sollen dazu zeitnah ein gemeinsames Konzept für ein bundesweit nutzbares, digital buchbares Abo-Ticket erarbeiten. Da für das Ticket deutlich weniger Mittel zur Verfügung stehen als für das 9 Euro-Ticket, peilt die Koalition einen Preiskorridor von 49 bis 69 Euro pro Monat an.

  • Wohngeld: Zum 1. Januar 2023 kommt die größte Wohngeldreform in der deutschen Geschichte. Mit dieser sollen bis zu zwei Millionen Bürger Anspruch auf Wohngeld haben, viele davon erstmalig. Außerdem soll das Wohngeld künftig dauerhaft eine Klima- und eine Heizkostenkomponente enthalten, um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern. Darüber hinaus soll als kurzfristige Maßnahme vor der Reform für die Heizperiode September 2022 bis Dezember 2022 einmalig ein Heizkostenzuschuss II an die Wohngeldempfänger gezahlt werden. Er beträgt einmalig 415 Euro bei einer Person (540 Euro für zwei Personen, für jede weitere Person zusätzlich 100 Euro).

In ihrem Konsenspapier zum Entlastungspaket haben die Koalitionspartner noch einige weitere geplante Regelungen aufgeführt. Dabei handelt es sich aber um Maßnahmen, die bereits länger feststehen, weil sie im Koalitionsvertrag vereinbart waren oder durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zwingend notwendig sind.

Das betrifft beispielsweise die Einführung eines Bürgergelds von rund 500 Euro monatlich anstelle von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ab dem kommenden Jahr oder die Vorziehung der vollen Abziehbarkeit für Rentenversicherungsbeiträge auf 2023. Streng genommen handelt es sich dabei also nicht um weitere neue Entlastungen, aber diese Regelungen werden ungefähr zeitgleich mit den jetzt neu beschlossenen Maßnahmen in Kraft treten.