g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft in der Dampfbäckerei Velbert

Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.

Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.

Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.

Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen. Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!

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Personalwirtschaft

In puncto Personalwirtschaft halten wir drei Angebote für Sie bereit:

  • Wir erstellen Ihre Lohnabrechnungen

    Dazu zählt: Wir übernehmen die Abrechnung Ihrer Löhne und Gehälter und übertragen die Werte in Ihre Finanzbuchführung. Zum Jahresende schließen wir zudem Ihre Lohnkonten ab. Dabei können Sie sich auf die termingerechte, präzise und vollständige Ausführung verlassen und selbstverständlich auch darauf, dass wir die Sicherheit Ihrer Daten gewährleisten und sämtliche gesetzliche Vorschriften erfüllen. Über aktuelle und für Sie relevante Gesetzesänderungen halten wir Sie regelmäßig auf dem Laufenden.

  • Wir erstellen Ihre Lohnabrechnungen bei Ihnen im Haus

    Das bedeutet: Einer unserer Mitarbeiter arbeitet bei Ihnen vor Ort und erstellt die Lohnabrechnungen direkt in Ihrem Unternehmen. So profitieren Sie von kurzen Dienstwegen und vom persönlichen Kontakt zu Ihrem Steuerexperten

  • Sie erstellen Ihre Lohnabrechnungen selbst

    In diesem Fall buchen Sie Ihre Lohnabrechnungen zwar selbst, doch wir stellen Ihnen die Software bereit und unterstützen Sie bei der Einrichtung und bei Buchungsfragen. Falls nötig, nehmen wir Ergänzungen der Finanzbuchführung vor und setzen Sie darüber hinaus von gesetzlichen Änderungen zeitnah in Kenntnis.

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Rechnungswesen und unterjähriges Controlling

Wir übernehmen Ihre Buchführung. Unsere Dienstleistungen im Bereich Rechnungswesen umfassen dabei die folgenden Einzelleistungen:

  • Prüfen Ihrer Belege einschließlich der elektronischen Rechnungen (Signaturprüfung)
  • Buchen sämtlicher Geschäftsvorfälle (Belege, Kontoauszüge, Kasse usw.) samt Anlagegütern
  • Überprüfen der Buchungen auf Plausibilität und Korrektheit der Buchungssachverhalte

Wir informieren Sie außerdem regelmäßig über die aktuellen gesetzlichen Änderungen.

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Jahresabschluss und betriebliche Steuern

Wir erstellen Ihre Jahresabschlüsse und betrieblichen Steuererklärungen. Der Umfang unserer Dienstleistungen hängt dabei von der Art und Größe Ihres Unternehmens ab.
Unser Angebot im Einzelnen:

  • stichpunktartige Überprüfung der Buchführung auf Korrektheit der Buchungen
  • im Kontext des Jahresabschlusses z. B. Aufteilung von Kapitalkonten auf Gesellschafter- und Kontokorrentkonten in betriebliche und private Nutzung, (Pensions-)Rückstellungen und Prüfung von Anlagevermögen
  • Überprüfung der relevanten Verträge (z. B. Grundbuchauszug, Ehegatten- oder Gesellschafterarbeitsverträge) und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (z. B. Bürgschaften, Verträge mit Dritten, Patronatserklärung) auf Vollständigkeit
  • Bescheinigungen zur Art der Jahresabschlusserstellung (Mitwirkung des Mandanten), Übermittlung der Bilanz auf elektronischem Weg an die Finanzverwaltung

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Betriebswirtschaftliche Beratung

Unsere Leistungen in der betriebswirtschaftlichen Beratung richten sich an Privatpersonen sowie an Unternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften der verschiedensten Branchen. Die Anforderungen an eine erfolgreiche Unternehmensführung wachsen durch die Vielzahl der zu beachtenden Faktoren unaufhörlich und werden zunehmend komplexer. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Dienstleistungen und Lösungen wir Ihnen und Ihrem Unternehmen dazu anbieten können:

1. Existenzgründung

Existenzgründung

Wahl der Rechtsform

Plan für Unternehmer (Vermögen, Erfolg und Finanzierung)

Vertragsmuster (z. B. Arbeitsvertrag geringfügig Beschäftigte, Arbeitsvertrag Ehegatten, Bürgschaft)

Unterlagen für Dritte (z. B. für Teilhaber, Banken, Förderstellen)                                                                                                                                                         

Prüfung Fördermittel

 

Gründungsbericht

Planungsbericht

Expertise zur Rechtsformberatung

Musterverträge

Fördermittelanträge

Branchenreport/-bericht

Standortinformationen/-analyse

Markenrecherchen (z.B. Firmenname prüfen)

 

 

2. Unternehmenserweiterung

Unternehmenserweiterung

Branchen-/Standortinformationen

Beratung zur Wahl der Rechtsform

Beratung zur internationalen Besteuerung

Prüfung Fördermittel und Antragstellung

Prüfung Verbindlichkeitenspiegel

 

Planungsbericht

Rechtsformvergleich

Auswertungen Rechtsformwechsel

Expertise zur Rechtsformberatung

Musterverträge

Expertise zur internationalen Besteuerung

Fördermittelanträge

Branchenreport/-bericht

Standortinformationen/-analyse

 

 

3. Anlassbezogene Analysen und Simulationen

Investitionen: Hochrechnung der Auswirkungen einer Investition auf Erfolg und Liquidität, inkl. Prüfung Investitionsabzugsbetrag

Finanzierung: Hochrechnung der Auswirkung von Finanzierungsalternativen, z. B. Bank-/Lebensversicherungs-Darlehen, Bausparfinanzierungen, Leasingfinanzierungen, Kauf-Leasing-Vergleiche, Teilzahlungskredite

Simulation der Steuerbelastung (ein- oder mehrjährig)

Wahl einer steuerlich optimalen Rechtsform

Immobilienkauf

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Auswertungen zur Investitionsrechnung

Expertise Dienstwagen

Auswertungen zur Finanzierungsrechnung

Gesamtübersicht Steuerbelastung

Expertise zur Rechtsformberatung

Expertise zur GmbH-Geschäftsführervergütung

Vertrag Anstellung Geschäftsführer

Immobilienanalyse

Anpassungsantrag

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4. Unternehmensplanung

Mehrjahresplan (Umsatz, Kosten, Erfolg, Vermögen usw.)

weitere Teilpläne

Finanzierungsplan

Liquiditätsplan/-betrachtung

Produktplan: Umsatz, Kosten…

 

Analyse der Entwicklung von Kennzahlen

Planauswertungen zu Erfolg/Liquidität/Bilanz

Planungsbericht

Kennzahlensimulation

 

 

 

5. Risikomanagement

komplette Einführung eines Risikomanagementsystems inkl. Umsetzungsbegleitung

Einführung in Arbeitsteilung und begleitende Einführungsberatung

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Risikoatlas

Risikohandbuch

Risikomatrix

Risikobericht

Verantwortlichenbericht

Risiko-Steckbrief

Risiko-Historie

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6. Bewertungen

Ratinganalyse und -bewertung der wirtschaftlichen Lage, Insolvenzwahrscheinlichkeit sowie der operativen, strategischen und externen Risiken des Betriebs

quantitative Analyse

Gesamtanalyse

Unternehmensbewertung

bei Kauf (Bewertung Fremdunternehmen)

bei Verkauf (Bewertung Eigenunternehmen)

Nachfolgeberatung/Unternehmensübertrag

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Risikobericht

Ratingreport Banken

Krisensignalwert/Bonitätseinstufung – Kurzbericht zur Insolvenzprognose

Insolvenzwahrscheinlichkeit

Discounted Cashflow-Verfahren

Ertragswertverfahren

Bewertungsbericht

Expertise Erben/Schenken (vereinfachtes Ertragswertverfahren)

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Close Project

Private Steuern und Vermögen

Wir erstellen private Steuererklärungen und beraten Sie zu Ihrem Privatvermögen. Unsere Dienstleistungen in diesem Bereich umfassen:

  • Prüfung der Belege auf Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Anfertigung der Steuererklärung
  • Vorbereitung und Besprechung der Unterlagen fürs Finanzamt

Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine individuelle Vermögensberatung

1. Erstellen der privaten Steuererklärung

Erstellen von Einkommensteuererklärungen für Gesellschafter, Unternehmer, Angestellte, Rentner…

Abruf der Daten zur sog. vorausgefüllten Steuererklärung und Prüfung dieser Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit

Anfertigen der Gesonderten – und einheitlichen – Feststellung (GuE)

Prüfen alternativer Veranlagungsformen bei Ehegatten (getrennt oder gemeinsam)

Prüfen der Steuervorauszahlungen

Antrag auf Lohnsteuer- Ermäßigung

Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Beratung zur Selbstanzeige

Prüfung Steuerbescheid und ggf. Rechtsbehelf sowie laufende Statusprüfung

Einkommensteuererklärung mit Anlagen je nach Fall (z. B. Anlagen N, V, SO, KAP und AUS)

Gesonderte – und einheitliche – Feststellung (z. B. bei Aufteilung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf mehrere Eigentümer)

Steuerbelastung und Mehrjahresvergleich im Rückblick

Information über den Status von Rechtsbehelfen

Anpassung der Vorauszahlungen

Mitteilung über Steuervorauszahlungen

 

 

 

2. Hochrechnungen/Simulationen und Beratung zu privatem Vermögen und Finanzierung

Erstellung private Vermögensaufstellung

Erstellung privater Vermögensplan mit steuerlicher Betrachtung auf Basis der Angaben der Privatperson

Simulation der Vermögensentwicklung, z. B. für einen vorzeitigen Ruhestand, eine Vorabschenkung

Simulation von Finanzierung, z. B. bei Immobilienkauf

Beratung und Simulation zur privaten Altersvorsorge

Unterstützung beim Bankgespräch

Versicherungsmathematische Berechnungen von Versorgungszusagen und Versorgungsausgleich

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private Vermögensaufstellung

privater Vermögensplan

privater Finanzierungsplan

Unterlagen für die Bank, Vermögensaufstellung und Selbstauskunft (bankenspezifisch)

strukturierter Ordner für private Vermögens- und Finanzdokumente (Lifemap)

Simulationsergebnisse

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3. Beratung und steuerliche Erklärung bei Schenkung oder Erbschaft

Beratung, z. B. zu Testament, Ehevertrag

Überprüfung/Aktualisierung Testament (z. B. Änderung persönliche Verhältnisse)

Vorbereitung für Notar

Begleitung zum Notar

steuerliche Erklärung

Prüfung Steuerbescheide und ggf. Rechtsbehelf sowie laufende Statusprüfung

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Expertise mit Belastungsvergleich Ist/Planfall

Schenkungsteuererklärung

Erbschaftsteuererklärung

Information über Status Rechtsbehelf

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Sonstiges

Sonderleistungen

für beschleunigte Abwicklung wird ein Eilzuschlag erhoben

Bonitätsprüfung (z. B. Kunden, Geschäftspartner)

Adressermittlung säumiger Zahler

Allgemeine Beratung

Konzeptberatung, z. B. zur Einrichtung:

Forderungsmanagement inkl. Erfolgskontrolle

Kostenrechnung

individuelle BWA

individuelle Schnittstelle

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Organisationsberatung im Unternehmen zu Prozessen der Finanzbuchführung und der Belegflüsse

Unterstützung bei der Software-Auswahl


Über uns

Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter

Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin


Team

g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft in der Dampfbäckerei Velbert: Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.

Wie wir arbeiten / Impressum

Wie wir arbeiten

Unsere Arbeit zeichnet sich vor allem durch zwei Eigenschaften aus: durch ein hohes Verantwortungsbewusstsein im Sinne verlässlicher Leistungen in Beratung und Ausführung und durch einen offenen vertrauensvollen Kontakt zu Ihnen. Wir unterstützen Sie in sämtlichen Steuerangelegenheiten und beraten Sie zu steuerrechtlichen wie betriebswirtschaftlichen Fragen. Höchsten Wert legen wir dabei nicht nur auf die Zuverlässigkeit, Kompetenz und Unabhängigkeit unserer Beratung, sondern auch auf eine verbindliche und offene Beziehung mit Ihnen. Auf passgenaue Lösungen für sämtliche Ihrer Fragen und genau abgesteckte Auftragsportfolios ist dabei stets Verlass – termingerecht, präzise und transparent für Sie aufbereitet.

Wichtig für Sie: Bei uns haben Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner, der Sie in Ihren Angelegenheiten umfassend betreut.

Impressum

g+p GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
vertretungsberechtigte Personen:
Marliese Burmester
Marc Grimberg
Telefon: 02051-41860
Fax: 02051-41869
E-Mail: post@gp-steuerberatung.com

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE276296311
Handelsregister: Amtsgericht Wuppertal – HRB 23338

Die gesetzliche Berufsbezeichnung “Steuerberatungsgesellschaft” wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Nordrhein-Westfahlen) verliehen.

Zuständige Steuerberaterkammer:
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Grafenberger Allee 98
40237 Düsseldorf
Telefon: 0211-6 69 06-0

Berufsrechtliche Regelungen:
-Steuerberatungsgesetz (StBerG)
-Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
-Berufsordnung für Steuerberater (BOStB)
-Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Die Regelungen können bei der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de eingesehen werden.

Berufshaftpflichtversicherung:
Die Gesellschaft hat eine berufsübliche Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Versicherer: HDI Versicherungs AG – Postfach 10 24 64 – 50464 Köln

Haftungsausschluss:
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Unverbindlichkeit von Auskünften:
Werden außerhalb eines Mandatsverhältnisses mündliche oder schriftliche Auskünfte erteilt, sind diese unverbindlich.


Telefon / Fax

Telefon 02051 41 86 0

Fax 02051 41 86 9


Adresse

g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Friedrichstraße 295

42551 Velbert


Öffnungszeiten

Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr

Termine auch nach Vereinbarung



Änderungen im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Wachstumschancengesetzes enthält zusätzliche Verbesserungen bei der Abschreibung und einige weitere Änderungen.

Nach einigem schlagzeilenträchtigen Hickhack hat die Bundesregierung Ende August den Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes verabschiedet, womit der Gesetzentwurf an Bundestag und Bundesrat zur Beratung geht. Zwar kommen die großen Änderungen an einem Gesetzentwurf in der Regel erst nach Abschluss der parlamentarischen Beratung, doch auch im Regierungsentwurf sind schon Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf enthalten. Manche der geplanten Erleichterungen wurden etwas gekürzt oder teilweise gestrichen, aber dafür wurden weitere Maßnahmen ergänzt, die ganz im Sinne der Steuerzahler sind. Die prominenteste Änderung ist die Einführung einer degressiven Abschreibung für alle Wirtschaftsgüter, also auch für Immobilien. Hier ist ein Überblick der wesentlichen Änderungen im Regierungsentwurf des Gesetzes:

  • Degressive Abschreibung: Die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung, die während der Corona-Pandemie wieder eingeführt wurde und nach einer Verlängerung bis Ende 2022 wieder ausgelaufen ist, soll nun erneut kommen. Für alle Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. September 2023 angeschafft werden, soll eine degressive Abschreibung möglich sein. Diese Möglichkeit ist nach der derzeitigen Planung befristet bis Ende 2025.

  • Degressive AfA für Gebäude: Für bewegliche Wirtschaftsgüter greift die Politik immer wieder zur Einführung einer befristeten degressiven Abschreibung. Wegen der rapide gestiegenen Zinsen und Baukosten und des Rückgangs der Bautätigkeit kommt die degressive Abschreibung diesmal auch für Gebäude. Zwar ist die degressive Abschreibung auf Gebäude beschränkt, die Wohnzwecken dienen, soll also insbesondere den Wohnungsbau fördern, kann dann aber in einer Höhe von 6 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen werden. Auch diese degressive Abschreibung ist befristet, und zwar auf Gebäude, mit deren Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wird oder für die der Kaufvertrag in diesem Zeitraum abgeschlossen wird. Während die degressive Abschreibung läuft, ist keine zusätzliche Abschreibung für eine außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung möglich. Allerdings gibt es jederzeit die Möglichkeit, zur linearen Abschreibung zu wechseln.

  • Elektrofirmenwagen: Bei der 1 %-Regelung sind reine Elektrofahrzeuge derzeit sehr begünstigt. Statt 1 % des Bruttolistenpreises sind nur 0,25 % als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung anzusetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Listenpreis nicht höher als 60.000 Euro ist. Für ab 2024 angeschaffte Fahrzeuge wird diese Grenze auf 80.000 Euro angehoben.

  • Zinsschranke: Die Zinsschranke wird reformiert und an Vorgaben der EU angepasst. Das führt zu einer Verschärfung, weshalb ursprünglich zum Ausgleich die bisherige Freigrenze von 3 Millionen Euro in einen Freibetrag umgewandelt werden sollte. Diese Umwandlung wurde im Regierungsentwurf jedoch wieder gestrichen. Außerdem wird eine Zinshöhenschranke für grenzüberschreitende Darlehen eingeführt.

  • Thesaurierungsbegünstigung: Mehrere Maßnahmen sollen die Thesaurierungsbegünstigung auch für Unternehmer öffnen, die nicht den Spitzensteuersatz zahlen. Dazu wird der begünstigungsfähige Gewinn um die gezahlte Gewerbesteuer und die Beträge erhöht, die zur Zahlung der Einkommensteuer entnommen werden. Damit steht künftig ein höheres Thesaurierungsvolumen zur Verfügung. Außerdem wird die Verwendungsreihenfolge verbessert, sodass künftig steuerfreie und tarifbesteuerte Gewinne, die im Unternehmen belassen wurden, vorrangig entnommen werden können. Diese Änderung war ursprünglich ab 2024 geplant, wurde im Regierungsentwurf aber um ein Jahr nach hinten verschoben, also auf 2025.

  • Verlustvortrag: Nach dem geltenden Recht ist bis zu einem Sockelbetrag von 1 Mio. Euro (2 Mio. Euro für zusammenveranlagte Ehegatten) der Verlustvortrag unbeschränkt möglich. Für den Teil, der den Sockelbetrag überschreitet, ist der Verlustvortrag dagegen auf 60 % der Einkünfte beschränkt, die in dem Jahr erzielt werden, auf das der Verlust vorgetragen wird. Diese Mindestgewinnbesteuerung wird bis einschließlich 2027 ausgesetzt, sodass bis dahin ein unbeschränkter Verlustvortrag möglich ist. Ab 2028 greift die Mindestgewinnbesteuerung wieder. Die ursprünglich vorgesehene Anhebung des Sockelbetrags für die Mindestgewinnbesteuerung auf 10 Mio. Euro (20 Mio. für Ehegatten) wurde im Regierungsentwurf wieder fallengelassen.

  • Elektronische Rechnungen: Ab 2025 müssen für Lieferungen und Leistungen an andere Unternehmer zwingend elektronische Rechnungen ausgestellt werden. Dies ist der erste Schritt zur Einführung eines nationalen Meldesystems für alle Umsätze, mit dem der Fiskus Umsatzsteuerbetrug bekämpfen will. Als elektronische Rechnung gilt dabei nur eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das automatisch weiterverarbeitet werden kann. Papierrechnungen und andere elektronische Rechnungen, beispielsweise reine PDF-Dokumente, gelten dagegen als sonstige Rechnungen. In einem Übergangszeitraum bis Ende 2025 kann statt einer elektronischen Rechnung auch eine sonstige Rechnung ausgestellt werden. Neu im Regierungsentwurf ist, dass diese Übergangsfrist für Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat, sogar bis Ende 2026 gilt. Darüber hinaus können alle Unternehmen - unabhängig von Umsatzgrenzen - bis Ende 2027 mit Zustimmung des Empfängers weiterhin eine sonstige Rechnung ausstellen, wenn diese per EDI-Verfahren übermittelt wird.

  • Forschungszulage: Bereits im Referentenentwurf waren Verbesserungen an den Regelungen zur Forschungszulage vorgesehen, die im Regierungsentwurf noch weiter verbessert wurden. Damit können insbesondere Einzelunternehmen und Kleinbetriebe stärker von der Forschungszulage profitieren. Beispielsweise wird der berücksichtigungsfähige Wert einer Arbeitsstunde des Einzelunternehmers oder Gesellschafters ab 2024 von 40 Euro auf 70 Euro angehoben. Außerdem können Unternehmen, die als KMU-Betrieb gelten, eine Erhöhung der Forschungszulage um 10 % beantragen, womit statt 25 % dann 35 % der Bemessungsgrundlage als Forschungszulage gewährt werden.

  • Grunderwerbsteuer: Durch das "Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)" ergeben sich ab 2024 viele Änderungen für das Zivilrecht von Personengesellschaften, die zum Teil auch Folgen für das Steuerrecht haben können. Insbesondere wird durch die Reform das Prinzip der Gesamthand wegfallen, das bisher vor allem bei der Grunderwerbsteuer eine wesentliche Rolle für bestimmte Befreiungsregelungen gespielt hat. Weil sich Bund und Länder noch nicht abschließend über die Neuausgestaltung der Befreiungsregelungen geeinigt haben, wird nun zumindest für bereits bestehendes Gesamthandsvermögen Rechtssicherheit geschaffen. Durch eine Änderung wird klargestellt, dass allein die Abschaffung des Gesamthandsvermögens durch das MoPeG nicht zu einer Verletzung von laufenden Nachbehaltensfristen führt. Diese werden erst dann verletzt, wenn sich der Anteil am Gesellschaftsvermögen während der Nachbehaltensfrist vermindert.