Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin
g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Plätzen in einer VIP-Loge an Geschäftspartner und Arbeitnehmer ist eine Sachzuwendung, die pauschal besteuert werden kann. Diese gängige Praxis hat der Bundesfinanzhof bestätigt, aber dabei klargestellt, dass der Gegenstand der Sachzuwendung die Überlassung des einzelnen Logenplatzes ist. Auf Leerplätze oder nicht besuchte Veranstaltungen entfallende Aufwendungen für die Loge sind deshalb ebenso wenig bei der Pauschalbesteuerung zu berücksichtigen wie die Kosten eines Sitzplatzes für einen Mitarbeiter, der allein zur Betreuung der Gäste bei der Veranstaltung anwesend ist. Die Aufwendungen für die überlassenen Plätze können über eine sachgerechte Schätzung ermittelt werden. Gleiches gilt für den nicht zu versteuernden Werbeanteil, der auf die Zuwendung des Logenplatzes entfällt.