g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft in der Dampfbäckerei Velbert

Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.

Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.

Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.

Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen. Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!

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Personalwirtschaft

In puncto Personalwirtschaft halten wir drei Angebote für Sie bereit:

  • Wir erstellen Ihre Lohnabrechnungen

    Dazu zählt: Wir übernehmen die Abrechnung Ihrer Löhne und Gehälter und übertragen die Werte in Ihre Finanzbuchführung. Zum Jahresende schließen wir zudem Ihre Lohnkonten ab. Dabei können Sie sich auf die termingerechte, präzise und vollständige Ausführung verlassen und selbstverständlich auch darauf, dass wir die Sicherheit Ihrer Daten gewährleisten und sämtliche gesetzliche Vorschriften erfüllen. Über aktuelle und für Sie relevante Gesetzesänderungen halten wir Sie regelmäßig auf dem Laufenden.

  • Wir erstellen Ihre Lohnabrechnungen bei Ihnen im Haus

    Das bedeutet: Einer unserer Mitarbeiter arbeitet bei Ihnen vor Ort und erstellt die Lohnabrechnungen direkt in Ihrem Unternehmen. So profitieren Sie von kurzen Dienstwegen und vom persönlichen Kontakt zu Ihrem Steuerexperten

  • Sie erstellen Ihre Lohnabrechnungen selbst

    In diesem Fall buchen Sie Ihre Lohnabrechnungen zwar selbst, doch wir stellen Ihnen die Software bereit und unterstützen Sie bei der Einrichtung und bei Buchungsfragen. Falls nötig, nehmen wir Ergänzungen der Finanzbuchführung vor und setzen Sie darüber hinaus von gesetzlichen Änderungen zeitnah in Kenntnis.

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Rechnungswesen und unterjähriges Controlling

Wir übernehmen Ihre Buchführung. Unsere Dienstleistungen im Bereich Rechnungswesen umfassen dabei die folgenden Einzelleistungen:

  • Prüfen Ihrer Belege einschließlich der elektronischen Rechnungen (Signaturprüfung)
  • Buchen sämtlicher Geschäftsvorfälle (Belege, Kontoauszüge, Kasse usw.) samt Anlagegütern
  • Überprüfen der Buchungen auf Plausibilität und Korrektheit der Buchungssachverhalte

Wir informieren Sie außerdem regelmäßig über die aktuellen gesetzlichen Änderungen.

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Jahresabschluss und betriebliche Steuern

Wir erstellen Ihre Jahresabschlüsse und betrieblichen Steuererklärungen. Der Umfang unserer Dienstleistungen hängt dabei von der Art und Größe Ihres Unternehmens ab.
Unser Angebot im Einzelnen:

  • stichpunktartige Überprüfung der Buchführung auf Korrektheit der Buchungen
  • im Kontext des Jahresabschlusses z. B. Aufteilung von Kapitalkonten auf Gesellschafter- und Kontokorrentkonten in betriebliche und private Nutzung, (Pensions-)Rückstellungen und Prüfung von Anlagevermögen
  • Überprüfung der relevanten Verträge (z. B. Grundbuchauszug, Ehegatten- oder Gesellschafterarbeitsverträge) und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (z. B. Bürgschaften, Verträge mit Dritten, Patronatserklärung) auf Vollständigkeit
  • Bescheinigungen zur Art der Jahresabschlusserstellung (Mitwirkung des Mandanten), Übermittlung der Bilanz auf elektronischem Weg an die Finanzverwaltung

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Betriebswirtschaftliche Beratung

Unsere Leistungen in der betriebswirtschaftlichen Beratung richten sich an Privatpersonen sowie an Unternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften der verschiedensten Branchen. Die Anforderungen an eine erfolgreiche Unternehmensführung wachsen durch die Vielzahl der zu beachtenden Faktoren unaufhörlich und werden zunehmend komplexer. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Dienstleistungen und Lösungen wir Ihnen und Ihrem Unternehmen dazu anbieten können:

1. Existenzgründung

Existenzgründung

Wahl der Rechtsform

Plan für Unternehmer (Vermögen, Erfolg und Finanzierung)

Vertragsmuster (z. B. Arbeitsvertrag geringfügig Beschäftigte, Arbeitsvertrag Ehegatten, Bürgschaft)

Unterlagen für Dritte (z. B. für Teilhaber, Banken, Förderstellen)                                                                                                                                                         

Prüfung Fördermittel

 

Gründungsbericht

Planungsbericht

Expertise zur Rechtsformberatung

Musterverträge

Fördermittelanträge

Branchenreport/-bericht

Standortinformationen/-analyse

Markenrecherchen (z.B. Firmenname prüfen)

 

 

2. Unternehmenserweiterung

Unternehmenserweiterung

Branchen-/Standortinformationen

Beratung zur Wahl der Rechtsform

Beratung zur internationalen Besteuerung

Prüfung Fördermittel und Antragstellung

Prüfung Verbindlichkeitenspiegel

 

Planungsbericht

Rechtsformvergleich

Auswertungen Rechtsformwechsel

Expertise zur Rechtsformberatung

Musterverträge

Expertise zur internationalen Besteuerung

Fördermittelanträge

Branchenreport/-bericht

Standortinformationen/-analyse

 

 

3. Anlassbezogene Analysen und Simulationen

Investitionen: Hochrechnung der Auswirkungen einer Investition auf Erfolg und Liquidität, inkl. Prüfung Investitionsabzugsbetrag

Finanzierung: Hochrechnung der Auswirkung von Finanzierungsalternativen, z. B. Bank-/Lebensversicherungs-Darlehen, Bausparfinanzierungen, Leasingfinanzierungen, Kauf-Leasing-Vergleiche, Teilzahlungskredite

Simulation der Steuerbelastung (ein- oder mehrjährig)

Wahl einer steuerlich optimalen Rechtsform

Immobilienkauf

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Auswertungen zur Investitionsrechnung

Expertise Dienstwagen

Auswertungen zur Finanzierungsrechnung

Gesamtübersicht Steuerbelastung

Expertise zur Rechtsformberatung

Expertise zur GmbH-Geschäftsführervergütung

Vertrag Anstellung Geschäftsführer

Immobilienanalyse

Anpassungsantrag

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4. Unternehmensplanung

Mehrjahresplan (Umsatz, Kosten, Erfolg, Vermögen usw.)

weitere Teilpläne

Finanzierungsplan

Liquiditätsplan/-betrachtung

Produktplan: Umsatz, Kosten…

 

Analyse der Entwicklung von Kennzahlen

Planauswertungen zu Erfolg/Liquidität/Bilanz

Planungsbericht

Kennzahlensimulation

 

 

 

5. Risikomanagement

komplette Einführung eines Risikomanagementsystems inkl. Umsetzungsbegleitung

Einführung in Arbeitsteilung und begleitende Einführungsberatung

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Risikoatlas

Risikohandbuch

Risikomatrix

Risikobericht

Verantwortlichenbericht

Risiko-Steckbrief

Risiko-Historie

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6. Bewertungen

Ratinganalyse und -bewertung der wirtschaftlichen Lage, Insolvenzwahrscheinlichkeit sowie der operativen, strategischen und externen Risiken des Betriebs

quantitative Analyse

Gesamtanalyse

Unternehmensbewertung

bei Kauf (Bewertung Fremdunternehmen)

bei Verkauf (Bewertung Eigenunternehmen)

Nachfolgeberatung/Unternehmensübertrag

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Risikobericht

Ratingreport Banken

Krisensignalwert/Bonitätseinstufung – Kurzbericht zur Insolvenzprognose

Insolvenzwahrscheinlichkeit

Discounted Cashflow-Verfahren

Ertragswertverfahren

Bewertungsbericht

Expertise Erben/Schenken (vereinfachtes Ertragswertverfahren)

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Close Project

Private Steuern und Vermögen

Wir erstellen private Steuererklärungen und beraten Sie zu Ihrem Privatvermögen. Unsere Dienstleistungen in diesem Bereich umfassen:

  • Prüfung der Belege auf Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Anfertigung der Steuererklärung
  • Vorbereitung und Besprechung der Unterlagen fürs Finanzamt

Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine individuelle Vermögensberatung

1. Erstellen der privaten Steuererklärung

Erstellen von Einkommensteuererklärungen für Gesellschafter, Unternehmer, Angestellte, Rentner…

Abruf der Daten zur sog. vorausgefüllten Steuererklärung und Prüfung dieser Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit

Anfertigen der Gesonderten – und einheitlichen – Feststellung (GuE)

Prüfen alternativer Veranlagungsformen bei Ehegatten (getrennt oder gemeinsam)

Prüfen der Steuervorauszahlungen

Antrag auf Lohnsteuer- Ermäßigung

Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Beratung zur Selbstanzeige

Prüfung Steuerbescheid und ggf. Rechtsbehelf sowie laufende Statusprüfung

Einkommensteuererklärung mit Anlagen je nach Fall (z. B. Anlagen N, V, SO, KAP und AUS)

Gesonderte – und einheitliche – Feststellung (z. B. bei Aufteilung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf mehrere Eigentümer)

Steuerbelastung und Mehrjahresvergleich im Rückblick

Information über den Status von Rechtsbehelfen

Anpassung der Vorauszahlungen

Mitteilung über Steuervorauszahlungen

 

 

 

2. Hochrechnungen/Simulationen und Beratung zu privatem Vermögen und Finanzierung

Erstellung private Vermögensaufstellung

Erstellung privater Vermögensplan mit steuerlicher Betrachtung auf Basis der Angaben der Privatperson

Simulation der Vermögensentwicklung, z. B. für einen vorzeitigen Ruhestand, eine Vorabschenkung

Simulation von Finanzierung, z. B. bei Immobilienkauf

Beratung und Simulation zur privaten Altersvorsorge

Unterstützung beim Bankgespräch

Versicherungsmathematische Berechnungen von Versorgungszusagen und Versorgungsausgleich

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private Vermögensaufstellung

privater Vermögensplan

privater Finanzierungsplan

Unterlagen für die Bank, Vermögensaufstellung und Selbstauskunft (bankenspezifisch)

strukturierter Ordner für private Vermögens- und Finanzdokumente (Lifemap)

Simulationsergebnisse

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3. Beratung und steuerliche Erklärung bei Schenkung oder Erbschaft

Beratung, z. B. zu Testament, Ehevertrag

Überprüfung/Aktualisierung Testament (z. B. Änderung persönliche Verhältnisse)

Vorbereitung für Notar

Begleitung zum Notar

steuerliche Erklärung

Prüfung Steuerbescheide und ggf. Rechtsbehelf sowie laufende Statusprüfung

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Expertise mit Belastungsvergleich Ist/Planfall

Schenkungsteuererklärung

Erbschaftsteuererklärung

Information über Status Rechtsbehelf

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Sonstiges

Sonderleistungen

für beschleunigte Abwicklung wird ein Eilzuschlag erhoben

Bonitätsprüfung (z. B. Kunden, Geschäftspartner)

Adressermittlung säumiger Zahler

Allgemeine Beratung

Konzeptberatung, z. B. zur Einrichtung:

Forderungsmanagement inkl. Erfolgskontrolle

Kostenrechnung

individuelle BWA

individuelle Schnittstelle

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Organisationsberatung im Unternehmen zu Prozessen der Finanzbuchführung und der Belegflüsse

Unterstützung bei der Software-Auswahl


Über uns

Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter

Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin


Team

g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft in der Dampfbäckerei Velbert: Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.

Wie wir arbeiten / Impressum

Wie wir arbeiten

Unsere Arbeit zeichnet sich vor allem durch zwei Eigenschaften aus: durch ein hohes Verantwortungsbewusstsein im Sinne verlässlicher Leistungen in Beratung und Ausführung und durch einen offenen vertrauensvollen Kontakt zu Ihnen. Wir unterstützen Sie in sämtlichen Steuerangelegenheiten und beraten Sie zu steuerrechtlichen wie betriebswirtschaftlichen Fragen. Höchsten Wert legen wir dabei nicht nur auf die Zuverlässigkeit, Kompetenz und Unabhängigkeit unserer Beratung, sondern auch auf eine verbindliche und offene Beziehung mit Ihnen. Auf passgenaue Lösungen für sämtliche Ihrer Fragen und genau abgesteckte Auftragsportfolios ist dabei stets Verlass – termingerecht, präzise und transparent für Sie aufbereitet.

Wichtig für Sie: Bei uns haben Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner, der Sie in Ihren Angelegenheiten umfassend betreut.

Impressum

g+p GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
vertretungsberechtigte Personen:
Marliese Burmester
Marc Grimberg
Telefon: 02051-41860
Fax: 02051-41869
E-Mail: post@gp-steuerberatung.com

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE276296311
Handelsregister: Amtsgericht Wuppertal – HRB 23338

Die gesetzliche Berufsbezeichnung “Steuerberatungsgesellschaft” wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Nordrhein-Westfahlen) verliehen.

Zuständige Steuerberaterkammer:
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Grafenberger Allee 98
40237 Düsseldorf
Telefon: 0211-6 69 06-0

Berufsrechtliche Regelungen:
-Steuerberatungsgesetz (StBerG)
-Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
-Berufsordnung für Steuerberater (BOStB)
-Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Die Regelungen können bei der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de eingesehen werden.

Berufshaftpflichtversicherung:
Die Gesellschaft hat eine berufsübliche Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Versicherer: HDI Versicherungs AG – Postfach 10 24 64 – 50464 Köln

Haftungsausschluss:
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Unverbindlichkeit von Auskünften:
Werden außerhalb eines Mandatsverhältnisses mündliche oder schriftliche Auskünfte erteilt, sind diese unverbindlich.


Telefon / Fax

Telefon 02051 41 86 0

Fax 02051 41 86 9


Adresse

g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Friedrichstraße 295

42551 Velbert


Öffnungszeiten

Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr

Termine auch nach Vereinbarung



Zwischenstand beim Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz musste schon mehrere Hürden überwinden und steht immer noch auf der Kippe, auch wenn ein Kompromiss den Umfang des Gesetzes bereits auf weniger als die Hälfte des ursprünglichen Entlastungsvolumens reduziert hat.

Im Wachstumschancengesetz stecken viele Steuererleichterungen vor allem für Unternehmen, mit denen die Bundesregierung die Konjunktur ankurbeln will. Doch das Gesetzgebungsverfahren nimmt einfach kein Ende, denn seit fast einem Dreivierteljahr streitet die Politik über das Gesetz. Zuerst scheiterte die Verabschiedung des Regierungsentwurfs im Kabinett an einem Streit über die Finanzierung der Kindergrundsicherung, und als der Gesetzentwurf schließlich in den Parlamenten angelangt war, hat der Bundesrat dem Gesetz seine Zustimmung verweigert.

Zwar stimmen die Länder dem Ziel zu, die Konjunktur anzukurbeln, aber ihnen sind die Änderungen durch das Gesetz zu teuer. Mit dem Vorwurf, es werde Geld nach dem Gießkannenprinzip verteilt, hat der Bundesrat am 24. November 2023 das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Manchmal sind Vermittlungsverfahren sehr zügig abgeschlossen, doch auch hier gab es für das Gesetz wieder einen Stolperstein in Form des Verfassungsgerichtsurteils zum Bundeshaushalt, durch das kurzfristig die Finanzierung von 60 Mrd. Euro an bereits verplanten Ausgaben ins Wanken geriet. Bevor der Haushalt nicht auf festen Beinen stand, wollte die Opposition kein Vermittlungsverfahren beginnen.

Teile des Wachstumschancengesetzes, die unstreitig waren und zwingend schon vor dem Jahresanfang in Kraft treten mussten, wurden deshalb kurzfristig in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz transplantiert, das die Parlamente in ihrer letzten Sitzungswoche vor Weihnachten noch verabschiedet haben. Darunter war neben diversen Änderungen für 2024 auch die rückwirkende Streichung der Steuerpflicht für die Dezemberhilfe.

Zur Erinnerung: Im Dezember 2022 hatte der Bund die Kosten für den Abschlag für Gas und Wärme übernommen, um die Bürger bei den damaligen hohen Energiepreisen zu entlasten. Als sozialer Ausgleich sollten diese Hilfen versteuert werden, was sich aber als impraktikabel erwiesen hat. Die Dezemberhilfe 2022 wird daher nun rückwirkend steuerfrei gestellt.

Am 21. Februar 2024 hat sich schließlich der Vermittlungsausschuss mit dem Gesetz befasst. Dabei wollten die Länder einige der teureren Änderungen abschwächen oder aus dem Gesetz herausverhandeln. Letztlich hat der Ausschuss einen schon zuvor aussondierten Kompromiss beschlossen, mit dem das Entlastungsvolumen des Gesetzes von rund 7 Mrd. Euro auf 3,2 Mrd. Euro etwas mehr als halbiert wird.

Um diese Reduzierung zu erreichen, wurden die geplanten erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten abgeschwächt und die ursprünglich als Kern des Gesetzes vorgesehene Prämie für Investitionen in den Klimaschutz komplett gestrichen. Auch an anderen Stellen gab es Kürzungen. Hier ist ein Überblick über die Änderungen und Streichungen gegenüber der bisherigen Fassung:

  • Investitionsprämie: Für Investitionen, die durch Energieeinsparungen zum Klimaschutz beitragen, sollte eine Investitionsprämie von 15 % der Investitionskosten, maximal aber 30 Mio. Euro Prämie je Antragsteller, eingeführt werden. Die Investitionsprämie wurde nun ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen.

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter: 2018 wurde die über Jahrzehnte beinahe unveränderte Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 800 Euro angehoben. Die damaligen Pläne, diese Grenze gleich auf 1.000 Euro anzuheben, fanden damals keine Mehrheit. Auch im Wachstumschancengesetz wird es nun nicht zu einer Anhebung der Grenze kommen, sodass diese weiterhin bei 800 Euro verbleibt.

  • Sammelpostenabschreibung: Ebenfalls gestrichen wurden die Änderungen bei der Sammelpostenabschreibung für Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 250 und 1.000 Euro. Ursprünglich sollten in den Sammelposten ab 2024 Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 5.000 Euro aufgenommen werden können und die Abschreibungsdauer für den Sammelposten sollte von fünf auf drei Jahre verkürzt werden.

  • Sonderabschreibung: Kleinere Betriebe, die im Vorjahr einen Gewinn von maximal 200.000 Euro erzielt haben, können für bewegliche Wirtschaftsgüter in den ersten fünf Jahren eine Sonderabschreibung von insgesamt bis zu 20 % geltend machen. Für ab 2024 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter wird die Sonderabschreibung nun nur auf maximal 40 % angehoben. Geplant war eine Anhebung auf bis zu 50 %.

  • Degressive Abschreibung: Die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung, die während der Corona-Pandemie wieder eingeführt und nach einer Verlängerung Ende 2022 ausgelaufen ist, soll wie geplant kommen, allerdings mit deutlichen Einschränkungen. Statt für alle Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. September 2023 angeschafft oder hergestellt werden, soll die degressive Abschreibung nun erst bei einer Anschaffung oder Herstellung ab dem 1. April 2024 möglich sein. Auch am anderen Ende wurde die Laufzeit gekürzt - statt bis Ende 2025 läuft die degressive Abschreibung nur bis Ende 2024. Schließlich wird der AfA-Höchstsatz bei 20 % bzw. dem Zweifachen des linearen AfA-Satzes gedeckelt statt wie geplant bei 25 %.

  • Degressive AfA für Gebäude: Wegen des starken Rückgangs der Bautätigkeit ist die Einführung einer degressiven Abschreibung für Gebäude weiterhin im Gesetz enthalten. Zwar ist sie auf Gebäude beschränkt, die Wohnzwecken dienen, kann dann aber in einer Höhe von 5 % (ursprünglich waren 6 % vorgesehen) vorgenommen werden. Auch diese degressive Abschreibung ist befristet, und zwar auf Gebäude, mit deren Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wird oder für die der Kaufvertrag in diesem Zeitraum abgeschlossen wird. Hier wurde die Frist also gegenüber der ursprünglichen Fassung nicht verkürzt. Während die degressive Abschreibung läuft, ist keine zusätzliche Abschreibung für eine außergewöhnliche Abnutzung möglich. Allerdings gibt es jederzeit die Möglichkeit, zur linearen Abschreibung zu wechseln.

  • Vermietungsfreigrenze: Für die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sollte ab 2024 eine Steuerfreigrenze in Höhe von 1.000 Euro eingeführt werden. Diese war den Ländern ein besonderer Dorn im Auge und wurde daher ersatzlos gestrichen.

  • Verpflegungsmehraufwand: Die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand im Rahmen einer Auswärtstätigkeit sollten ab 2024 angehoben werden, was angesichts der besonders hohen Inflation bei Lebensmitteln und der höheren Umsatzsteuer in der Gastronomie mehr als angemessen gewesen wäre. Doch diese Anhebung wurde zurückgenommen, sodass es weiterhin bei einem Tagessatz von 28 Euro für einen vollen Tag der Abwesenheit bleibt. Der Satz für den An- oder Abreisetag bleibt entsprechend unverändert bei 14 Euro.

  • Betriebsveranstaltungen: Für Zuwendungen des Arbeitsgebers an Arbeitnehmer und deren Begleitpersonen anlässlich einer Betriebsveranstaltung sollte der steuerliche Freibetrag von 110 Euro auf 150 Euro steigen. Auch diese Anhebung wäre überfällig gewesen, nachdem der Freibetrag seit längerem unverändert ist und gestiegene Lebensmittelpreise sowie die höhere Umsatzsteuer in der Gastronomie sich regelmäßig auch bei den Ausgaben für Betriebsveranstaltungen besonders bemerkbar machen. Doch die Anhebung wurde ersatzlos gestrichen.

  • Geschenke: Geschenke an Nichtarbeitnehmer dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, sofern deren Wert im Kalenderjahr nicht mehr als 35 Euro pro Empfänger ausmacht. Etwas überraschend ist die geplante Anhebung der Abzugsgrenze auf 50 Euro pro Person und Jahr für alle nach 2023 beginnenden Wirtschaftsjahre weiter im Gesetz enthalten.

  • Verlustrücktrag: Sämtliche geplanten Verbesserungen beim Verlustrücktrag wurden ersatzlos gestrichen. Das gilt sowohl für die Anhebung der Höchstbeträge für den Verlustrücktrag als auch für die Ausweitung des Rücktragzeitraums auf drei Jahre.

  • Verlustvortrag: Nach dem geltenden Recht ist bis zu einem Sockelbetrag von 1 Mio. Euro (2 Mio. Euro für zusammenveranlagte Ehegatten) der Verlustvortrag unbeschränkt möglich. Für den Teil, der den Sockelbetrag überschreitet, ist der Verlustvortrag dagegen auf 60 % der Einkünfte beschränkt, die in dem Jahr erzielt werden, auf das der Verlust vorgetragen wird. Statt einer Aussetzung dieser Mindestgewinnbesteuerung wird lediglich die Grenze von 60 % befristet bis Ende 2027 auf 70 % angehoben.

  • Elektronische Rechnungen: Auf die Änderungswünsche des Bundesrats bei der Einführung elektronischer Rechnungen wurde nur sehr eingeschränkt eingegangen. Die Ende 2023 verabschiedete Fassung der Änderungen ist unverändert geblieben.

  • Forschungszulage: Die Regelungen zur Forschungszulage werden an mehreren Stellen verbessert, sodass insbesondere Einzelunternehmen und Kleinbetriebe stärker von der Forschungszulage profitieren können. Beispielsweise wird der berücksichtigungsfähige Wert einer Arbeitsstunde des Einzelunternehmers oder Gesellschafters ab 2024 von 40 Euro auf 70 Euro angehoben. Außerdem können KMU-Betriebe eine Erhöhung der Forschungszulage um 10 % beantragen, womit statt 25 % dann 35 % der Bemessungsgrundlage als Forschungszulage gewährt werden. Allerdings gelten die Änderungen nun nicht schon ab dem 1. Januar 2024, sondern erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes. Außerdem wird die Höchstgrenze der Bemessungsgrundlage von bisher 4 Mio. Euro nur auf 10 Mio. Euro statt der geplanten 12 Mio. Euro angehoben.

  • Pauschallandwirte: Für das Jahr 2024 sollten der Durchschnittssatz und die Vorsteuerpauschale für Pauschallandwirte von 9,0 % auf 8,4 % sinken. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 betrug der Durchschnittssatz noch 10,7 %. Da das Gesetz nicht vor dem Jahreswechsel verabschiedet werden konnte und rückwirkende Änderungen bei der Umsatzsteuer praktisch nicht möglich sind, entfällt die Anpassung der Sätze für 2024.

  • Umsatzsteuer auf Gas & Wärme: Das vorzeitige Auslaufen des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf die Lieferung von Gas und Wärme zum 29. Februar 2024 wurde gestrichen, zumal das Gesetz gar nicht rechtzeitig hätte verabschiedet werden können.

Trotz dieser Änderungen ist das Gesetz auch weiterhin nicht in trockenen Tüchern, denn für den Beschluss haben im Vermittlungsausschuss nur Vertreter der Regierungskoalition gestimmt, die dort die Mehrheit haben. Im Bundesrat sind aber die Bundesländer in der Mehrheit, an deren Regierung die Union beteiligt ist, und diese hat angekündigt, dem Gesetz erst dann zuzustimmen, wenn die bereits verabschiedete Kürzung der Steuervergünstigung für Agrardiesel rückgängig gemacht wird. Das wiederum will die Bundesregierung nicht, weil dann erneut eine Finanzierungslücke entsteht.

Die nächste und möglicherweise letzte Hürde muss das Gesetz nun in der Bundesratssitzung am 22. März 2024 nehmen. Dort kommt es dann zum Showdown, wenn über das überarbeitete Gesetz abgestimmt wird.