Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin
g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen gibt es einen jährlichen Höchstbetrag, der pro Unternehmen geprüft wird. Wenn ein Einzelunternehmer zwei voneinander unabhängige Betriebe führt, kann er den Höchstbetrag so für jeden Betrieb separat ausschöpfen Das Finanzgericht Düsseldorf musste sich nun mit der Frage befassen, ob der Inhaber eines Altmaterialgroßhandels einen zweiten Gewerbebetrieb führt oder ob ein einheitlicher Gewerbebetrieb vorliegt.
Der Kläger hatte zuvor von seiner Mutter einen Schrotthandel geerbt, der unter derselben Anschrift geführt wurde, aber separate Geschäftsräume, Konten und eine separate Buchführung sowie eine eigene Steuernummer besaß. Das Finanzgericht ging in diesem Fall von einem einheitlichen Gewerbebetrieb aus, weil die Betriebsteile nicht nur unter einer gemeinsamen Anschrift tätig sind, sondern gleichartige Tätigkeiten ausführen und sich gegenseitig ergänzen. Das Gericht berücksichtigte noch weitere Faktoren, die aber zum selben Ergebnis führten. Gegen das Urteil hat der Kläger Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.