Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin
g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Auch Kapitaleinkünfte aus vorgetäuschten Gewinnen im Rahmen eines Schneeballsystems sind steuerpflichtig, wenn der Anleger über diese verfügen kann und der Anbieter zu diesem Zeitpunkt leistungsbereit und leistungsfähig ist. Dies gilt auch dann, wenn das Schneeballsystem zu einem späteren Zeitpunkt zusammenbricht und der Anleger sein Geld verliert. Zusätzlich zu dieser schon länger bestehenden Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass nicht nur bei der Besteuerung der Scheinrenditen die subjektive Sicht des Anlegers entscheidend ist, sondern auch bei der Frage, ob die vom Betreiber einbehaltene Abgeltungsteuer die Steuerpflicht dieser Erträge abdeckt.
Konnte der Anleger davon ausgehen, dass die Scheinrenditen dem Steuerabzug unterlegen haben, ist die Einkommensteuer somit abgegolten. Das gilt auch dann, wenn die Steuer vom Betrüger nicht beim Finanzamt angemeldet und an dieses abgeführt wurde. Die Scheinrenditen sind dem Anleger in diesem Fall allerdings steuerlich in voller Höhe, also einschließlich der einbehaltenen Kapitalertragsteuer zugeflossen.