Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin
g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Zahlt ein Steuerzahler die vom Finanzamt zuvor ausgezahlten Erstattungszinsen zur Einkommensteuer wieder ans Finanzamt zurück weil in einer späteren Zinsfestsetzung Nachzahlungszinsen anfallen, kann die Rückzahlung zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen führen. Dies wäre also einer der seltenen Fälle, in denen die Nachzahlungszinsen, die im Gegensatz zu Erstattungszinsen sonst eigentlich nicht steuermindernd berücksichtigt werden dürfen, sich doch steuerlich auswirken. Diese Ausnahme hat der Bundesfinanzhof abgesegnet, aber auch klargestellt, dass das Entstehen negativer Einnahmen voraussetzt, dass die zu zahlenden Zinsen auf denselben Unterschiedsbetrag und denselben Verzinsungszeitraum entfallen wie die erhaltenen Erstattungszinsen. Im Endeffekt sind also in der Regel trotzdem nicht die vollen Nachzahlungszinsen als negative Einnahmen abzugsfähig.