Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin






g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Für Leistungen des Arbeitgebers im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kann die Lohnsteuer pauschal mit einem Steuersatz von 25 % abgegolten werden. Daneben gibt es noch den Freibetrag von 110 Euro pro Veranstaltung und Teilnehmer, bis zu dem die Zuwendungen des Arbeitgebers komplett steuerfrei sind. Voraussetzung für den Freibetrag ist allerdings, dass die Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder Betriebsteils offensteht.

Für die Pauschalversteuerung gibt es dagegen seit 2015 keine derartige Einschränkung mehr, sodass die Pauschalversteuerung auch für Betriebsveranstaltungen in Frage kommt, an denen nur bestimmte Mitarbeiter teilnehmen dürfen. Das hat der Bundesfinanzhof nun ausdrücklich bestätigt und einem Unternehmen die Pauschalversteuerung von Weihnachtsfeiern für die Vorstandsmitglieder und für die Führungsebene gebilligt. Entgegen der Auffassung des Finanzamts ist für die Pauschalversteuerung lediglich erforderlich, dass eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter stattfindet. Anlass, Teilnehmerkreis oder Umfang der Veranstaltung haben dagegen keinen Einfluss auf die Pauschalversteuerungsoption.