Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin






g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Bei der Erbschafsteuer haben die Enkel normalerweise Anspruch auf einen Freibetrag von 200.000 Euro für das Erbe von den Großeltern. Sofern der Elternteil, der von diesen Großeltern abstammt, bei Eintritt des Erbfalls schon verstorben ist, verdoppelt sich dieser Freibetrag auf 400.000 Euro. Wenn der Elternteil auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet, gilt er zivilrechtlich zwar als vorverstorben. Steuerrechtlich hat dies aber keine Auswirkungen, wie der Bundesfinanzhof bestätigt hat. Trotz eines Erbverzichts der Eltern hat der Enkel in diesem Fall nur Anspruch auf den regulären Freibetrag. Der höhere Freibetrag steht einem Enkel nur dann zu, wenn der Elternteil tatsächlich verstorben ist.