Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin






g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Gewinne aus Lotterien und Glücksspielen sind normalerweise steuerfrei. Wenn ein Spieler aber zu viel "Glück" hat, möchte auch das Finanzamt hin und wieder profitieren. In Hinsicht auf Gewinne aus Online-Pokerspielen hat das der Bundesfinanzhof nun zumindest in bestimmten Fällen abgesegnet. Bei diversen Pokervarianten überwiegen laut des Urteils schon bei einem Durchschnittsspieler die Geschicklichkeitselemente. Im Gegensatz zu reinen Glücksspielen ist Poker nach Überzeugung der Richter durch eine Fülle von Handlungsmöglichkeiten der Spieler geprägt, die den Spielausgang in erheblichem Umfang beeinflussen können. Auf lange Sicht kommt es für den Spielerfolg daher allein auf die individuellen Fähigkeiten des einzelnen Spielers an.

Wenn das Online-Pokerspiel dann noch in erheblichem Umfang betrieben wird - im Streitfall 20 bis 25 Stunden wöchentlich an bis zu zwölf virtuellen Tischen gleichzeitig -, geht der Bundesfinanzhof von einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr aus. Weil die erhebliche Zahl der getätigten Spiele weit über das hinausgeht, was die Allgemeinheit noch als Hobbytätigkeit ansieht, haben die Richter eine gewerbliche Tätigkeit bejaht. Damit unterliegen die Spielgewinne der Einkommen- und Gewerbesteuer.