Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin






g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch auf Zugewinnausgleich, den nachehelichen Unterhalt und die Hausratsaufteilung ein Grundstück, dann handelt es sich um eine normale Schenkung, die der Schenkungsteuer unterliegt. Nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs ist der notariell beurkundete Verzicht auf den Zugewinnausgleich und den Unterhalt keine Gegenleistung, die den Wert der Bereicherung durch die Schenkung mindern würde. Im Urteil weist das Gericht darauf hin, dass selbst einem juristischen Laien bewusst sei, dass ein Anspruch auf Zugewinnausgleich oder sonstige nacheheliche Ansprüche erst im Zeitpunkt der Beendigung der Ehe durch Scheidung entstehen kann. Die Verzichtserklärung im Ehevertrag ist damit noch kein "echter" Verzicht, weil ein entsprechender Ausgleichs- oder Unterhaltsanspruch noch gar nicht besteht.