Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin






g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Bei Geschäften zwischen einander nahestehenden Personen oder verbundenen Gesellschaften legt das Finanzamt besonders großen Wert darauf, dass diese einem Fremdvergleich standhalten. Dazu gehört auch, dass das Finanzamt grundsätzlich schriftliche Vereinbarungen über die Geschäfte sehen will. Zwingende Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug ist die Einhaltung der Schriftform für eine Vereinbarung jedoch nicht, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Die Einhaltung der Schriftform sei nicht als Tatbestandsmerkmal in der gesetzlichen Regelung für den Betriebsausgabenabzug gefordert und könne damit auch vom Finanzamt nicht zur zwingenden Voraussetzung gemacht werden, meinen die Verfassungsrichter. Stattdessen sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu beurteilen.

In dem der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegenden Fall ging es um den Betriebsausgabenabzug einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 4 Mio. Euro an eine Schwesterpersonengesellschaft. Auch wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Rettungsanker für andere Fälle sein kann, in denen keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, handelt es sich nicht um einen Freibrief. Es ist grundsätzlich besser, schriftliche Vereinbarungen aufzusetzen und dabei Fremdvergleichsmaßstäbe zu berücksichtigen, um bei einer Betriebsprüfung keine bösen Überraschungen zu erleben.