Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin






g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
Im Jahr 2024 hat die Finanzverwaltung in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Mrd. Euro festgesetzt. Die Steuer stieg damit 2024 gegenüber dem Vorjahr um 12,3 % auf einen neuen Höchstwert. Vom Gesamtbetrag entfallen 8,5 Mrd. Euro auf die Erbschaftsteuer - ein Anstieg von 9,5 % gegenüber dem Vorjahr. Auch die festgesetzte Schenkungsteuer erreichte 2024 mit 4,8 Milliarden Euro einen neuen Höchstwert und stieg gegenüber dem Vorjahr um 17,8 % an.
Die Erbschaftsteuer hatte zuletzt 2021 einen Spitzenwert von 9,0 Mrd. Euro erreicht, sank dann aber wieder ab und stieg 2024 erstmals wieder an. Die Schenkungsteuer dagegen steigt seit 2019 kontinuierlich an und hat sich seit 2021 mehr als verdoppelt. Auch wenn die Werte für 2025 erst im nächsten Jahr vorliegen werden, dürfte insbesondere die Übertragung von Betriebsvermögen aktuell Hochkonjunktur haben, weil ein anstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer Verschärfung der Besteuerung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer führen könnte.