g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft in der Dampfbäckerei Velbert

Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.

Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.

Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.

Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen. Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!

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Personalwirtschaft

In puncto Personalwirtschaft halten wir drei Angebote für Sie bereit:

  • Wir erstellen Ihre Lohnabrechnungen

    Dazu zählt: Wir übernehmen die Abrechnung Ihrer Löhne und Gehälter und übertragen die Werte in Ihre Finanzbuchführung. Zum Jahresende schließen wir zudem Ihre Lohnkonten ab. Dabei können Sie sich auf die termingerechte, präzise und vollständige Ausführung verlassen und selbstverständlich auch darauf, dass wir die Sicherheit Ihrer Daten gewährleisten und sämtliche gesetzliche Vorschriften erfüllen. Über aktuelle und für Sie relevante Gesetzesänderungen halten wir Sie regelmäßig auf dem Laufenden.

  • Wir erstellen Ihre Lohnabrechnungen bei Ihnen im Haus

    Das bedeutet: Einer unserer Mitarbeiter arbeitet bei Ihnen vor Ort und erstellt die Lohnabrechnungen direkt in Ihrem Unternehmen. So profitieren Sie von kurzen Dienstwegen und vom persönlichen Kontakt zu Ihrem Steuerexperten

  • Sie erstellen Ihre Lohnabrechnungen selbst

    In diesem Fall buchen Sie Ihre Lohnabrechnungen zwar selbst, doch wir stellen Ihnen die Software bereit und unterstützen Sie bei der Einrichtung und bei Buchungsfragen. Falls nötig, nehmen wir Ergänzungen der Finanzbuchführung vor und setzen Sie darüber hinaus von gesetzlichen Änderungen zeitnah in Kenntnis.

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Rechnungswesen und unterjähriges Controlling

Wir übernehmen Ihre Buchführung. Unsere Dienstleistungen im Bereich Rechnungswesen umfassen dabei die folgenden Einzelleistungen:

  • Prüfen Ihrer Belege einschließlich der elektronischen Rechnungen (Signaturprüfung)
  • Buchen sämtlicher Geschäftsvorfälle (Belege, Kontoauszüge, Kasse usw.) samt Anlagegütern
  • Überprüfen der Buchungen auf Plausibilität und Korrektheit der Buchungssachverhalte

Wir informieren Sie außerdem regelmäßig über die aktuellen gesetzlichen Änderungen.

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Jahresabschluss und betriebliche Steuern

Wir erstellen Ihre Jahresabschlüsse und betrieblichen Steuererklärungen. Der Umfang unserer Dienstleistungen hängt dabei von der Art und Größe Ihres Unternehmens ab.
Unser Angebot im Einzelnen:

  • stichpunktartige Überprüfung der Buchführung auf Korrektheit der Buchungen
  • im Kontext des Jahresabschlusses z. B. Aufteilung von Kapitalkonten auf Gesellschafter- und Kontokorrentkonten in betriebliche und private Nutzung, (Pensions-)Rückstellungen und Prüfung von Anlagevermögen
  • Überprüfung der relevanten Verträge (z. B. Grundbuchauszug, Ehegatten- oder Gesellschafterarbeitsverträge) und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (z. B. Bürgschaften, Verträge mit Dritten, Patronatserklärung) auf Vollständigkeit
  • Bescheinigungen zur Art der Jahresabschlusserstellung (Mitwirkung des Mandanten), Übermittlung der Bilanz auf elektronischem Weg an die Finanzverwaltung

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Betriebswirtschaftliche Beratung

Unsere Leistungen in der betriebswirtschaftlichen Beratung richten sich an Privatpersonen sowie an Unternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften der verschiedensten Branchen. Die Anforderungen an eine erfolgreiche Unternehmensführung wachsen durch die Vielzahl der zu beachtenden Faktoren unaufhörlich und werden zunehmend komplexer. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Dienstleistungen und Lösungen wir Ihnen und Ihrem Unternehmen dazu anbieten können:

1. Existenzgründung

Existenzgründung

Wahl der Rechtsform

Plan für Unternehmer (Vermögen, Erfolg und Finanzierung)

Vertragsmuster (z. B. Arbeitsvertrag geringfügig Beschäftigte, Arbeitsvertrag Ehegatten, Bürgschaft)

Unterlagen für Dritte (z. B. für Teilhaber, Banken, Förderstellen)                                                                                                                                                         

Prüfung Fördermittel

 

Gründungsbericht

Planungsbericht

Expertise zur Rechtsformberatung

Musterverträge

Fördermittelanträge

Branchenreport/-bericht

Standortinformationen/-analyse

Markenrecherchen (z.B. Firmenname prüfen)

 

 

2. Unternehmenserweiterung

Unternehmenserweiterung

Branchen-/Standortinformationen

Beratung zur Wahl der Rechtsform

Beratung zur internationalen Besteuerung

Prüfung Fördermittel und Antragstellung

Prüfung Verbindlichkeitenspiegel

 

Planungsbericht

Rechtsformvergleich

Auswertungen Rechtsformwechsel

Expertise zur Rechtsformberatung

Musterverträge

Expertise zur internationalen Besteuerung

Fördermittelanträge

Branchenreport/-bericht

Standortinformationen/-analyse

 

 

3. Anlassbezogene Analysen und Simulationen

Investitionen: Hochrechnung der Auswirkungen einer Investition auf Erfolg und Liquidität, inkl. Prüfung Investitionsabzugsbetrag

Finanzierung: Hochrechnung der Auswirkung von Finanzierungsalternativen, z. B. Bank-/Lebensversicherungs-Darlehen, Bausparfinanzierungen, Leasingfinanzierungen, Kauf-Leasing-Vergleiche, Teilzahlungskredite

Simulation der Steuerbelastung (ein- oder mehrjährig)

Wahl einer steuerlich optimalen Rechtsform

Immobilienkauf

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Auswertungen zur Investitionsrechnung

Expertise Dienstwagen

Auswertungen zur Finanzierungsrechnung

Gesamtübersicht Steuerbelastung

Expertise zur Rechtsformberatung

Expertise zur GmbH-Geschäftsführervergütung

Vertrag Anstellung Geschäftsführer

Immobilienanalyse

Anpassungsantrag

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4. Unternehmensplanung

Mehrjahresplan (Umsatz, Kosten, Erfolg, Vermögen usw.)

weitere Teilpläne

Finanzierungsplan

Liquiditätsplan/-betrachtung

Produktplan: Umsatz, Kosten…

 

Analyse der Entwicklung von Kennzahlen

Planauswertungen zu Erfolg/Liquidität/Bilanz

Planungsbericht

Kennzahlensimulation

 

 

 

5. Risikomanagement

komplette Einführung eines Risikomanagementsystems inkl. Umsetzungsbegleitung

Einführung in Arbeitsteilung und begleitende Einführungsberatung

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Risikoatlas

Risikohandbuch

Risikomatrix

Risikobericht

Verantwortlichenbericht

Risiko-Steckbrief

Risiko-Historie

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6. Bewertungen

Ratinganalyse und -bewertung der wirtschaftlichen Lage, Insolvenzwahrscheinlichkeit sowie der operativen, strategischen und externen Risiken des Betriebs

quantitative Analyse

Gesamtanalyse

Unternehmensbewertung

bei Kauf (Bewertung Fremdunternehmen)

bei Verkauf (Bewertung Eigenunternehmen)

Nachfolgeberatung/Unternehmensübertrag

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Risikobericht

Ratingreport Banken

Krisensignalwert/Bonitätseinstufung – Kurzbericht zur Insolvenzprognose

Insolvenzwahrscheinlichkeit

Discounted Cashflow-Verfahren

Ertragswertverfahren

Bewertungsbericht

Expertise Erben/Schenken (vereinfachtes Ertragswertverfahren)

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Close Project

Private Steuern und Vermögen

Wir erstellen private Steuererklärungen und beraten Sie zu Ihrem Privatvermögen. Unsere Dienstleistungen in diesem Bereich umfassen:

  • Prüfung der Belege auf Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Anfertigung der Steuererklärung
  • Vorbereitung und Besprechung der Unterlagen fürs Finanzamt

Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine individuelle Vermögensberatung

1. Erstellen der privaten Steuererklärung

Erstellen von Einkommensteuererklärungen für Gesellschafter, Unternehmer, Angestellte, Rentner…

Abruf der Daten zur sog. vorausgefüllten Steuererklärung und Prüfung dieser Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit

Anfertigen der Gesonderten – und einheitlichen – Feststellung (GuE)

Prüfen alternativer Veranlagungsformen bei Ehegatten (getrennt oder gemeinsam)

Prüfen der Steuervorauszahlungen

Antrag auf Lohnsteuer- Ermäßigung

Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Beratung zur Selbstanzeige

Prüfung Steuerbescheid und ggf. Rechtsbehelf sowie laufende Statusprüfung

Einkommensteuererklärung mit Anlagen je nach Fall (z. B. Anlagen N, V, SO, KAP und AUS)

Gesonderte – und einheitliche – Feststellung (z. B. bei Aufteilung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf mehrere Eigentümer)

Steuerbelastung und Mehrjahresvergleich im Rückblick

Information über den Status von Rechtsbehelfen

Anpassung der Vorauszahlungen

Mitteilung über Steuervorauszahlungen

 

 

 

2. Hochrechnungen/Simulationen und Beratung zu privatem Vermögen und Finanzierung

Erstellung private Vermögensaufstellung

Erstellung privater Vermögensplan mit steuerlicher Betrachtung auf Basis der Angaben der Privatperson

Simulation der Vermögensentwicklung, z. B. für einen vorzeitigen Ruhestand, eine Vorabschenkung

Simulation von Finanzierung, z. B. bei Immobilienkauf

Beratung und Simulation zur privaten Altersvorsorge

Unterstützung beim Bankgespräch

Versicherungsmathematische Berechnungen von Versorgungszusagen und Versorgungsausgleich

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private Vermögensaufstellung

privater Vermögensplan

privater Finanzierungsplan

Unterlagen für die Bank, Vermögensaufstellung und Selbstauskunft (bankenspezifisch)

strukturierter Ordner für private Vermögens- und Finanzdokumente (Lifemap)

Simulationsergebnisse

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3. Beratung und steuerliche Erklärung bei Schenkung oder Erbschaft

Beratung, z. B. zu Testament, Ehevertrag

Überprüfung/Aktualisierung Testament (z. B. Änderung persönliche Verhältnisse)

Vorbereitung für Notar

Begleitung zum Notar

steuerliche Erklärung

Prüfung Steuerbescheide und ggf. Rechtsbehelf sowie laufende Statusprüfung

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Expertise mit Belastungsvergleich Ist/Planfall

Schenkungsteuererklärung

Erbschaftsteuererklärung

Information über Status Rechtsbehelf

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Sonstiges

Sonderleistungen

für beschleunigte Abwicklung wird ein Eilzuschlag erhoben

Bonitätsprüfung (z. B. Kunden, Geschäftspartner)

Adressermittlung säumiger Zahler

Allgemeine Beratung

Konzeptberatung, z. B. zur Einrichtung:

Forderungsmanagement inkl. Erfolgskontrolle

Kostenrechnung

individuelle BWA

individuelle Schnittstelle

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Organisationsberatung im Unternehmen zu Prozessen der Finanzbuchführung und der Belegflüsse

Unterstützung bei der Software-Auswahl


Über uns

Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter

Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin


Team

g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft in der Dampfbäckerei Velbert: Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.

Wie wir arbeiten / Impressum

Wie wir arbeiten

Unsere Arbeit zeichnet sich vor allem durch zwei Eigenschaften aus: durch ein hohes Verantwortungsbewusstsein im Sinne verlässlicher Leistungen in Beratung und Ausführung und durch einen offenen vertrauensvollen Kontakt zu Ihnen. Wir unterstützen Sie in sämtlichen Steuerangelegenheiten und beraten Sie zu steuerrechtlichen wie betriebswirtschaftlichen Fragen. Höchsten Wert legen wir dabei nicht nur auf die Zuverlässigkeit, Kompetenz und Unabhängigkeit unserer Beratung, sondern auch auf eine verbindliche und offene Beziehung mit Ihnen. Auf passgenaue Lösungen für sämtliche Ihrer Fragen und genau abgesteckte Auftragsportfolios ist dabei stets Verlass – termingerecht, präzise und transparent für Sie aufbereitet.

Wichtig für Sie: Bei uns haben Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner, der Sie in Ihren Angelegenheiten umfassend betreut.

Impressum

g+p GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
vertretungsberechtigte Personen:
Marliese Burmester
Marc Grimberg
Telefon: 02051-41860
Fax: 02051-41869
E-Mail: post@gp-steuerberatung.com

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE276296311
Handelsregister: Amtsgericht Wuppertal – HRB 23338

Die gesetzliche Berufsbezeichnung “Steuerberatungsgesellschaft” wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland: Nordrhein-Westfahlen) verliehen.

Zuständige Steuerberaterkammer:
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Grafenberger Allee 98
40237 Düsseldorf
Telefon: 0211-6 69 06-0

Berufsrechtliche Regelungen:
-Steuerberatungsgesetz (StBerG)
-Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
-Berufsordnung für Steuerberater (BOStB)
-Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Die Regelungen können bei der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de eingesehen werden.

Berufshaftpflichtversicherung:
Die Gesellschaft hat eine berufsübliche Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Versicherer: HDI Versicherungs AG – Postfach 10 24 64 – 50464 Köln

Haftungsausschluss:
Für die Inhalte externer Links übernehmen wir trotz sorgfältiger inhaltlicher Prüfung keine Haftung. Den Inhalt verlinkter Seiten verantworten deren Betreiber.

Unverbindlichkeit von Auskünften:
Werden außerhalb eines Mandatsverhältnisses mündliche oder schriftliche Auskünfte erteilt, sind diese unverbindlich.


Telefon / Fax

Telefon 02051 41 86 0

Fax 02051 41 86 9


Adresse

g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Friedrichstraße 295

42551 Velbert


Öffnungszeiten

Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr

Termine auch nach Vereinbarung



Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026

Neben Änderungen und Entlastungen durch das Steueränderungsgesetz 2025 gelten ab 2026 noch viele weitere Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

Wie jedes Jahr gibt es auch zum Jahresbeginn 2026 zahlreiche Änderungen im Steuerrecht. Die wichtigsten Entlastungen wurden mit dem Steueränderungsgesetz 2025 erst kurz vor dem Jahreswechsel vom Gesetzgeber beschlossen. Neben den hier aufgezählten Änderungen, die zum Jahreswechsel in Kraft getreten sind, gelten auch dieses Jahr weiterhin die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten (degressive Abschreibung, Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge), die mit dem Wachstumsbooster im Sommer letzten Jahres eingeführt wurden und für alle Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 gelten. Hier ist ein Überblick aller wichtigen Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht für 2026.

Neues für Privatpersonen und Familien
  • Grundfreibetrag: Für 2026 wird das steuerfreie Existenzminimum (Grundfreibetrag) um 252 Euro auf 12.348 Euro angehoben.

  • Kinderfreibetrag: Mit dem Grundfreibetrag wird in der Regel auch der Kinderfreibetrag angehoben. Die Anhebung für 2026 beträgt 156 Euro auf 6.828 Euro.

  • Kindergeld: Im Jahr 2026 steigt das Kindergeld um 4 Euro pro Kind auf 259 Euro.

  • Kalte Progression: Um die Kalte Progression zu vermeiden, werden - mit Ausnahme der "Reichensteuer" - die Eckwerte des Steuertarifs für 2026 angehoben. Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag, die sich auf die festgesetzte Einkommensteuer bezieht, steigt 2026 von 19.950 Euro auf 20.350 Euro.

  • Spenden und Ehrenamt: Ab 2026 gelten teilweise höhere Frei- und Höchstbeträge sowie ein erweitertes Haftungsprivileg für ehrenamtlich tätige Personen. Außerdem gelten neue Regelungen bei Spenden ins Ausland. Mehr zu den Einzelheiten finden Sie weiter unten im Abschnitt "Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht".

  • Behinderten-Pauschbetrag: Ab 2026 setzt die Gewährung des Pauschbetrags für Behinderte bei einer Neufeststellung oder Änderung voraus, dass die zuständige Stelle (Versorgungsamt) die relevanten Daten (Grad der Behinderung, Merkzeichen, Gültigkeitsdauer, Datum des Antrags und Bescheides) elektronisch an die zuständige Finanzbehörde übermittelt hat. Damit dürfte in Zukunft in vielen Fällen eine Nachfrage des Finanzamts zum Nachweis der Behinderung überflüssig werden.

  • Krankenversicherung: Der gesetzlich geregelte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherungen steigt 2026 von 2,5 % um 0,4 % auf 2,9 %. Dieser Anstieg folgt einer Anhebung um 0,8 % im Vorjahr. Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 %, womit der durchschnittliche Gesamtbeitragssatz 2026 bei 17,5 % liegt. Einige Krankenkassen verlangen aber deutlich höhere Zusatzbeiträge.

Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Mindestlohn: Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro je Zeitstunde. Das ist ein Anstieg um 1,08 Euro oder 8,42 % gegenüber 2025. Die nächste Anhebung zum 1. Januar 2027 auf dann 14,60 Euro pro Stunde steht auch bereits fest.

  • Minijobs: Die Minijob-Grenze ist inzwischen an die Höhe des Mindestlohns gekoppelt, und somit steigt auch diese ab 2026. Sie beträgt nun 603 Euro im Monat (bisher 556 Euro). Der Midijob-Bereich liegt damit 2026 zwischen 603,01 Euro und 2.000,00 Euro.

  • Aktivrente: Wer im Rentenalter freiwillig weiterarbeitet, kann mit der "Aktivrente" ab 2026 monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für voll sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die das gesetzliche Regelrentenalter überschritten haben. Alle Details dazu finden Sie im Schwerpunktbeitrag zur Aktivrente.

  • Pendlerpauschale: Die Entfernungspauschale wird 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Zudem erhalten Steuerzahler mit geringeren Einkünften durch die Aufhebung der zeitlichen Befristung auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie.

  • Stromkostenerstattung für Dienstwagen: Vom Arbeitnehmer selbst getragene Stromkosten für das Aufladen betrieblicher Elektro- oder Hybridfahrzeuge kann der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. Diese Kosten konnten bis 2025 mit einer monatlichen Pauschale von 30 oder 70 Euro angesetzt werden, je nachdem ob beim Arbeitgeber auch eine Lademöglichkeit besteht oder nicht.

    Ab 2026 muss die Strommenge für das Laden des Dienstwagens dagegen genau erfasst werden, damit eine steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber möglich ist. Diese Strommenge ist dann entweder mit dem individuellen Strompreis aus dem Vertrag des Arbeitnehmers mit seinem Stromanbieter oder mit einer Strompreispauschale zu multiplizieren. In beiden Fällen kommt noch der anteilige Grundpreis hinzu. Die Strompreispauschale richtet sich für das gesamte Jahr nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Durchschnittsstrompreis für das erste Halbjahr im Vorjahr und liegt damit für 2026 bei 34 Cent pro Kilowattstunde.

  • Betriebsveranstaltungen: Um ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs auszuhebeln, wird im Einkommensteuergesetz ab 2026 eindeutig klargestellt, dass die Pauschalversteuerung für gezahlten Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen nur dann möglich ist, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht.

  • Doppelte Haushaltsführung: Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können nur bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 1.000 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt werden. Ab 2026 wird für eine doppelte Haushaltsführung im Ausland ein separater Höchstbetrag eingeführt, der dem doppelten des inländischen Höchstbetrags entspricht, also 2.000 Euro.

  • Gewerkschaftsbeiträge: Beiträge an Gewerkschaften und sonstige Berufsverbände, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, können ab 2026 zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie zum Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen und zum Pauschbetrag bei sonstigen Einkünften als Werbungskosten abgezogen werden, auch wenn der jeweilige Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist.

Änderungen bei der Umsatzsteuer
  • Gastronomie: Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wurde 2026 - mit Ausnahme der Abgabe von Getränken - von 19 % auf 7 % gesenkt. Insgesamt werden die Gastronomiebranche und deren Kunden dadurch um 3,6 Mrd. Euro jährlich entlastet.

  • Pauschallandwirte: Gemäß den Vorgaben des EU-Rechts werden der Durchschnittssatz und die Vorsteuerpauschale für Pauschallandwirte inzwischen jährlich angepasst. Dazu wird ab 2026 ein normiertes Berechnungsverfahren eingeführt, mit dem künftig das Bundesfinanzministerium den Durchschnittssatz jährlich für das Folgejahr verkünden kann, ohne dass jeweils eine Gesetzesänderung notwendig ist. Nachdem Berechnungen ergeben haben, dass die Pauschale 2026 auf 6,1 % sinken würde, wurde die Anpassung jedoch verschoben und es bleibt vorerst beim Satz für 2025 von 7,8 %.

  • Vorsteuer-Vergütung: Die elektronische Bescheidbekanntgabe über die Nichtweiterleitung eines Antrages auf Vorsteuer-Vergütung durch das Bundeszentralamt für Steuern wird 2026 zum Regelfall. Eine postalische Bekanntgabe des Bescheids erfolgt nur noch auf Antrag, sofern ein Härtefall vorliegt.

Weitere Änderungen für Unternehmer
  • Künstlersozialabgabe: Die Künstlersozialabgabe sinkt im Jahr 2026 leicht um 0,1 % auf 4,9 %. Außerdem steigt die Bagatellgrenze 2026 von 700 Euro auf 1.000 Euro. Erst wenn die beitragspflichtigen Entgelte an selbstständige Künstler oder Publizisten diese Bagatellgrenze überschreiten, ist eine Meldung und Beitragszahlung an die Künstlersozialkasse fällig.

  • Forschungszulage: Mit dem Ziel, die steuerliche Forschungsförderung weiter attraktiver auszugestalten, wird die Forschungszulage auf zusätzliche Gemein- und sonstige Betriebskosten ausgeweitet, wenn die förderfähigen Aufwendungen im Rahmen eines nach dem 31. Dezember 2025 begonnenen begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens entstehen. Diese Kosten werden ausschließlich in Form eines pauschalen Betrages in Höhe von 20 % der im Wirtschaftsjahr entstandenen förderfähigen Aufwendungen erfasst. Ein individueller Ansatz von Kosten ist nicht möglich. Um die Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen zu flankieren und eine Reduzierung des förderfähigen Aufwands zu vermeiden, wird die maximale Bemessungsgrundlage für nach dem 31. Dezember 2025 entstandene förderfähige Aufwendungen von bisher 10 Mio. Euro ebenfalls um 20 % auf 12 Mio. Euro angehoben.

  • E-Bilanz: Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen, müssen Unternehmer zusammen mit der E-Bilanz auch einen Kontennachweis elektronisch übermitteln. Dies war bisher nicht verpflichtend. Die neue Pflicht wirkt sich also erstmals bei der Erstellung des Jahresabschlusses für 2025 und Abgabe der Steuererklärungen in diesem Jahr aus.

  • Stromsteuer: Für über 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft wird die Stromsteuer dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,05 Cent/kWh gesenkt. Entgegen erster Ankündigungen nach der Bundestagswahl profitieren Handel, Dienstleister und Privatleute nicht von der Stromsteuersenkung, weil dies der Bundesregierung zu teuer geworden wäre. Für die Begünstigung von produzierendem Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft sind dieses Jahr Steuermindereinnahmen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro, ab 2027 in voller Höhe von 3 Mrd. Euro jährlich eingeplant.

  • Agrardiesel: Die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (sog. "Agrardiesel") wurde zum 1. Januar 2026 vollständig wieder eingeführt. Die Steuerentlastung wird auch für die dem Gasöl gleichgestellten Energieerzeugnisse gewährt.

Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht
  • Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements wird die Übungsleiterpauschale ab 2026 von 3.000 Euro auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro angehoben.

  • Haftungsprivileg: Neben steuerlichen Änderungen gibt es im Gemeinnützigkeitsrecht auch eine Änderung im Zivilrecht, mit der die ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen in erweitertem Umfang von Haftungsrisiken freigestellt wird. Dazu wurde die Vergütungsgrenze für das vereinsrechtliche Haftungsprivileg angehoben. Wer sich in einem Verein engagiert, profitiert von einem gesetzlichen Haftungsprivileg, wenn er oder sie für die Tätigkeit im Verein maximal 3.300 Euro jährlich erhält. Die Vergütungsgrenze, die bisher nur bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale von 840 Euro galt, wird also auf den Wert der neuen Übungsleiterpauschale angehoben. Durch diese Erweiterung des Haftungsprivilegs soll sichergestellt werden, dass niemand allein wegen der Haftungsrisiken auf eine ehrenamtliche Tätigkeit verzichtet. Das Haftungsprivileg sieht vor, dass ein ehrenamtlich Tätiger einen Schaden nur dann ersetzen muss, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde; für Schäden, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückgehen, haftet die ehrenamtlich tätige Person nicht.

  • Geschäftsbetrieb: Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von Vereinen wird 2026 um 5.000 Euro auf nun 50.000 Euro angehoben.

  • Mittelverwendungspflicht: Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung wird für steuerbegünstigte Körperschaften, deren Einnahmen nicht mehr als 100.000 Euro pro Jahr betragen, ab 2026 abgeschafft. Das betrifft rund 90 % der steuerbegünstigten Körperschaften.

  • Sphärenzuordnung: Auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen bei Körperschaften mit Einnahmen bis 50.000 Euro wird ab 2026 verzichtet. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Zweckbetriebe, die bis zu 50.000 Euro einnehmen, müssen damit keine Abgrenzung und Aufteilung mehr vornehmen, ob diese Einnahmen dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder einem Zweckbetrieb zuzuordnen sind.

  • E-Sport: E-Sport wird ab 2026 ebenfalls als gemeinnützig behandelt.

  • Photovoltaik-Anlagen: Bislang konnte der Bau und der Betrieb von Photovoltaikanlagen den Status der Gemeinnützigkeit einer Organisation gefährden. Mit einer Neuregelung wird ab 2026 klargestellt, dass der Bau und Betrieb einer PV-Anlage unter bestimmten Voraussetzungen unschädlich für den Status der Gemeinnützigkeit ist.

  • Parteispenden: Zur Inflationsbereinigung werden die Höchstbeträge für den Spendenabzug an politische Parteien ab 2026 verdoppelt. Damit werden solche Spenden künftig bei Einzelveranlagung bis zu 3.300 Euro (bisher 1.650 Euro) und bei Zusammenveranlagung bis zu 6.600 Euro zu 50 % auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet. Für darüber hinausgehende Spenden ist bis zu einem Höchstbetrag von weiteren 3.300 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 6.600 Euro (Zusammenveranlagung) ein Sonderausgabenabzug möglich.

  • Spendenabzug: Spenden an eine gemeinnützige Organisation außerhalb Deutschlands dürfen ab 2025 nur dann steuerlich abgezogen werden, wenn der Spendenempfänger eine Zuwendungsbestätigung gemäß dem amtlichen Muster ausstellt. Um dazu befugt zu sein, muss die Organisation im Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern registriert sein. Bei Spenden an solche Organisationen braucht es für die Steuererklärung in diesem Jahr also erstmals eine Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster und den Nachweis der Registrierung im Zuwendungsempfängerregister, damit das Finanzamt den Sonderausgabenabzug nicht zurückweist.

Weitere Änderungen im Steuerrecht
  • Elektronischer Steuerbescheid: Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden als Regelfall sollte eigentlich ab 2026 kommen, wurde aber kurzfristig bundesweit auf den 1. Januar 2027 verschoben. Ab diesem Zeitpunkt stellt das Finanzamt Steuerbescheide und andere Schreiben automatisch über ELSTER zum Abruf bereit, wenn der Steuerzahler die entsprechende Steuererklärung zuvor über ELSTER eingereicht hat. Für 2026 gilt durch diese Verschiebung noch die Regelung der Vorjahre: Wer seinen Steuerbescheid in digitaler Form erhalten möchte, muss in diesem Jahr letztmalig aktiv dazu einwilligen. Ab 2027 gilt: Wer für eine elektronisch übermittelte Steuererklärung eine Bekanntgabe des Bescheids per Post in Papierform möchte, muss der elektronischen Bekanntgabe ab 2027 aktiv widersprechen. Für in Papierform eingereichte Steuererklärungen ist ein solcher Antrag nicht notwendig.

  • Energiekosten: Sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen profitieren von einer Entlastung bei den Übertragungsnetzentgelten für den Strom. Der Bund bezuschusst die Preissenkung 2026 mit 6,5 Mrd. Euro, für die nächsten vier Jahre mit insgesamt 26 Mrd. Euro. Außerdem werden die Verbraucher von der Gasspeicherumlage entlastet, sie wird ab 2026 nicht mehr erhoben.

  • Bauabzugsteuer: Ab 2026 kann der Antrag auf Erstattung der Bauabzugsteuer nur noch elektronisch gestellt werden, sofern kein Härtefall vorliegt, der einen Antrag in Papierform rechtfertigen würde.