Zuverlässig. Fachkundig. Persönlich.
Was macht gute Steuerberatung aus? Für uns weit mehr als pünktlich und zuverlässig erstellte Steuererklärungen oder Steueranmeldungen. Unsere Arbeit als Steuerberater gründet neben der hohen fachlichen Kompetenz auf den Werten Vertrauen, Verbindlichkeit und Transparenz – unseren Mandanten gegenüber, aber auch uns selbst im Team.
Die g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist ein modernes Unternehmen mit Sitz im historischen Gebäude der ehemaligen Dampfbäckerei in Velbert.
Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler umfassend in den Bereichen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Jahresabschluss, betriebliche Steuern, private Steuern und Vermögen.
Gerne auch Sie – wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!
Marc Grimberg,
Diplom Betriebswirt (FH)/Steuerberater
geschäftsführender Gesellschafter
Marliese Burmester,
Steuerberaterin
geschäftsführende Gesellschafterin






g+p GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 295
42551 Velbert
Mo – Fr: 8:30 bis 12:00 Uhr & 14:00 bis 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
In der Vergangenheit hat die Finanzverwaltung die Steuerzahler regelmäßig an die fällig werdenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erinnert. Die meisten Bundesländer haben diesen Service jedoch schon vor Jahren aus Kostengründen eingestellt - Rheinland-Pfalz beispielsweise 2020 und Thüringen 2023. Bislang hatte Bayern diesen Service als einziges Bundesland noch aufrechterhalten, folgt nun aber dem Beispiel der anderen Bundesländer. Ab 2026 werden daher auch in Bayern keine Zahlungshinweise mehr vor der Fälligkeit der Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer versendet.
Wer die nächste fällige Vorauszahlung am 10. März 2026 noch nicht geleistet hat, dem bleibt noch die dreitägige Zahlungsschonfrist. Geht die Vorauszahlung innerhalb dieser Frist auf dem Konto des Finanzamts ein, fallen keine Säumniszuschläge an. Bei einem späteren Zahlungseingang sieht die gesetzliche Regelung schon ab dem ersten Tag der verspäteten Zahlung einen Säumniszuschlag von 1 % der fälligen Steuervorauszahlungen pro angefangenem Monat des Zahlungsverzugs vor.
Um auch ohne Zahlungserinnerung des Finanzamts keinen Zahlungstermin zu verpassen, können Steuerzahler entweder einen Dauerauftrag einrichten oder dem Fiskus eine Ermächtigung zum Einzug der Vorauszahlungen per SEPA-Lastschrift gewähren. Das SEPA-Lastschriftmandat kann dabei explizit nur auf die Vorauszahlungen beschränkt werden. Wer keine der beiden Alternativen wählt, muss künftig selbst an eine rechtzeitige Zahlung denken.